Zustimmung auch im Gemeinderat
Etwas mehr Klarheit beim "Sorgenkind" Buchenseebad

"Benutzung auf eigene Gefahr" würde es beim Buchenseebad heißen, sollte sich bis Ende April kein/e passende/r Pächter/in finden. Beim hier zu sehenden Steg wird nun jedoch überprüft, ob dieser dann doch erhalten werden könne. | Foto: Philipp Findling
5Bilder
  • "Benutzung auf eigene Gefahr" würde es beim Buchenseebad heißen, sollte sich bis Ende April kein/e passende/r Pächter/in finden. Beim hier zu sehenden Steg wird nun jedoch überprüft, ob dieser dann doch erhalten werden könne.
  • Foto: Philipp Findling
  • hochgeladen von Philipp Findling

Radolfzell. Mehr Licht ins Dunkel gebracht wurde nun in Sachen Güttinger Buchenseebad. So wird die Stadtverwaltung nach Beschluss im Gemeinderat vom 10. Dezember die Pächterstelle hierfür bis zu Beginn der Badesaison Anfang Mai 2025 ausschreiben.

"Sollte sich bis Ende April kein Pächter gefunden haben, wird der See zu einer Badestelle umgewandelt", erklärte Angelique Augenstein, Dezernatsleiterin für Nachhaltige Stadtentwicklung und Mobilität, auf Nachfrage des WOCHENBLATTs. Dies wiederum würde bedeuten, dass unter anderem der Badesteg, die Badeinsel und die Bojen nicht mehr zur Verfügung stünden oder abgebaut würden sowie die Umkleiden schließen müssten und die Benennung als "Bad" würde künftig nicht mehr verwendet. "Aus Versicherungsgründen müsste zudem der gastronomische Bereich mit Bauzäunen versehen und eine ein Meter hohe Hecke zwischen Spielplatz und Wasser gepflanzt werden", so Augenstein. Handlauf, Außendusche sowie die Toilettenhäuschen können bei dieser Maßnahme erhalten werden.

Haftung bei fehlender Badeaufsicht

Bei dieser Entscheidung, so ließ es die Dezernatsleiterin verlauten, handle es sich um einen geänderten Beschluss, da man bei einer vorangegangenen Sitzung des Güttinger Ortschaftsrat und von deren Ortsvorsteher Martin Aichem von diesen der Vorschlag zur Umwandlung in eine Badestelle kam. "Auch die Verwaltung und der Arbeitskreis Bäder hatten sich klar für diese Maßnahme ausgesprochen", merkte Angelique Augenstein an. Der geänderte Beschluss, der sich ihr zufolge auch durch die Ausschüsse für Planung, Umwelt und Technik sowie den Verwaltungs- und Finanzausschuss zog, fand auch im Gemeinderat am 10. Dezember überwiegend Zustimmung.
Zu Gast in der Sitzung war laut Augenstein auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Heilshorn aus Freiburg zugegen, der bei der Bürgerdiskussion Ende November noch verhindert war. Ihrer Aussage nach erklärte dieser dem Gemeinderat auch nochmals den rechtlichen Unterschied zwischen einem Naturbad und einer Badestelle. "Bei einem Naturbad benötige es einfach eine Badeaufsicht, da sonst die Stadtverwaltung mit OB Simon Gröger und dem Gemeinderat dafür haften müsste", so Augenstein zu einigen der Ausführungen Heilshorns. Größere Nachfragen gab es seitens der Ratsmitglieder nicht, lediglich wurde der Wunsch geäußert, zu prüfen, ob eine Parkplatzbewirtschaftung in Zusammenhang mit einer Badestelle möglich wäre sowie ob der Badesteg auch erhalten werden könne, wenn es zu einer Badestelle umgewandelt werde. "Diesem Einwand ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt", so Angelique Augenstein.

Strengeres Vorgehen bei Ausschreibung

Die Ausschreibung werde laut Augenstein im Februar nochmals mit dem Ortschaftsrat besprochen, ehe dieser im April über eine/n Pächter/in entscheiden werde, sollte sich bis dahin eine/r gefunden haben. "Eine Badeaufsicht", betonte die Dezernatsleiterin, "ist hierfür sehr wichtig, so werden wir bei den formalen Nachweisen hierzu künftig auch strenger vorgehen." Dies wiederum bedeute ihr zufolge, dass die nachzuweisenden Unterlagen bis spätestens zur Sitzung des Ortschaftsrates vorliegen müssen. Bisher war es möglich, dies bis zwei Wochen vor Beginn der Badesaison einzureichen. Eine potenziell neue Badeaufsicht muss laut Augenstein Nachweise über das Rettungsschwimmerabzeichen in Silber sowie einen Erste-Hilfe-Kurs mitbringen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die mit der Maßnahme verbundenen Kosten kann die Stadtverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht benennen, merkt Augenstein an. "Die reine Umwandlung sind einmalige Kosten, ähnlich wie bei der Einwinterung. Kosten für die Reinigung der Toiletten und Grünanlagen kommen hinzu." Die Ausschreibung des Bades und die spätere Kontrolle, so die Dezernatsleiterin weiter, erzeugt Personalkosten, die hier ebenfalls noch nicht benannt werden können.

Generell betrachtet Angelique Augenstein diese Entscheidung als die beste Lösung, die für die Bürgerinnen und Bürger gefunden werden konnte. "So könnten sie bei entsprechendem Verlauf der Ausschreibung auch weiterhin uneingeschränkt, jedoch auf eigene Gefahr im Buchensee weiterhin schwimmen gehen."

Autor:

Philipp Findling aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.