Kritik an 800-Quadratmeter Regelung
Erleichterungen mit Wermutstropfen

Kaufhaus Kratt | Foto: Das Kaufhaus Kratt hat mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darf deshalb nicht öffnen. Auch die Möglichkeit nur ein Stockwerk zu öffnen blieb Geschäftsleiter Hermann Kratt verwehrt. In anderen Bundesländern ist dies möglich. swb-Bild: dh
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Radolfzell. Viele Einzelhändler konnten am Montagmorgen aufatmen, als sie nach langer Durststrecke wieder ihre Geschäfte aufschließen durften. Anderen stößt die neue Regelung bitter auf. Wessen Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist, dessen Ladentüren müssen zu bleiben. Entsprechend gemischt fällt das Urteil zu den neuen Regelungen aus.

Keck plädiert für Absperrungen

Der Landtagsabgeordnete Jürgen Keck (FDP) etwa kritisiert die Regelungen scharf. Wie er am Montag mitteilte, hatte er sich bereits in der vergangenen Woche dafür eingesetzt, dass eine Öffnung für größere Geschäfte ermöglicht wird, wenn eine Verkleinerung der Verkaufsfläche vorgenommen wird. »Mit der Quadrat-Meter-Regelung hat man es sich einfach gemacht. Warum sollten bestimmte Geschäftszweige entsprechende Schutzvorkehrungen hinbekommen und andere wiederum nicht? Wenn ein Baumarkt es schafft, nur eine bestimmte Anzahl von Personen in die Verkaufsräume zu lassen, dann schafft das auch das familiengeführte Traditionskaufhaus! Umso fataler ist es, dass die Landesregierung, anders als in einigen anderen Bundesländern, nicht bereit ist, größeren Geschäften die Abtrennung eines Verkaufsbereichs zu ermöglichen. Ohne jede Perspektive auf baldige Einnahmen werden sich viele Unternehmer in absehbarer Zeit dazu gezwungen sehen, den Geschäftsbetrieb für immer einzustellen«, kritisiert Keck.

Aktionsgemeinschaft mit gemischten Gefühlen

Auch die Aktionsgemeinschaft ist nicht ganz glücklich mit der neuen Regelung. »Wir als Aktionsgemeinschaft sind froh, dass es jetzt wieder losgeht und damit zumindest für den Moment ein wenig Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist. Umso mehr sind wir verärgert über die Regelungen, die im Hinblick auf die Beschränkung der Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter getroffen wurde.“, betont Andreas Joos, 2. Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Radolfzell. »Aus unserer Sicht wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Denn die derzeitige Krise trifft uns alle und beispielsweise inhabergeführte Geschäfte mit einer größeren Verkaufsfläche werden eindeutig benachteiligt. Wir sind der Meinung, dass es ein probates Mittel ist, beispielsweise die Verkaufsflächen entsprechend zu reduzieren, um im Rahmen der bestehenden Regelung öffnen zu können. So wie es etwa in anderen Bundesländern möglich ist«, so Joos weiter.

Aufruf zur Solidarität

Die Aktionsgemeinschaft bittet indes dringend um größtmögliche Solidarität mit dem Radolfzeller Handel, der Gastronomie und anderen Gewerbetreibenden. »Selbst wenn die Geschäfte noch nicht geöffnet sind – der Service der Kolleginnen und Kollegen ermöglicht so gut wie jeden Einkauf. Nur so bleibt die Vielfalt in unserer Stadt erhalten, die wir hier so sehr schätzen und auf die wir uns alle freuen, wenn wieder ein Stück Normalität einkehren wird«, heißt es in einer Mitteilung des Zusammenschlusses der Radolfzeller Innenstadt-Händler.

Weitere Hilfen gefordert

»Sollte die Landesregierung weiterhin bei ihrer Haltung bleiben, müssten so schnell als möglich weitere Hilfsmaßnahmen für besonders betroffene Geschäfte und Branchen, wie das ebenfalls benachteiligte Hotel- und Gaststättengewerbe bereitstellen«, fordert Jürgen Keck indessen.

- Dominique Hahn

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Redaktion aus Singen

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