Städtische Beihilfe zum Hausherrenfest
Ein Fest für jedermann
Radolfzell. Die Stadt Radolfzell gewährt auch zu diesem Hausherrenfest Altersrentnern mit geringem Renteneinkommen eine freiwillige Beihilfe. Die Einkommensrichtbeträge sind für Alleinstehende mit 783 Euro und für Ehepaare mit 1.075 Euro festgesetzt. Die Beihilfe beträgt für Alleinstehende 33 Euro, für Ehepaare 61 Euro.
Bei der Berechnung des Einkommens werden Rentenbezüge ab dem 1.07.2019 berücksichtigt. Sparguthaben über 5.000 Euro lassen die Gewährung der Beihilfe nicht zu. Haus- und Grundbesitz wird insoweit nicht berücksichtigt, als es sich hierbei um geschütztes Vermögen im Sinne des Sozialgesetzbuches handelt.
Die Antragsstellung für den Bezug dieser Beihilfe ist vom 8. bis 11. Juli zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr) bei der Abteilung Integration, Soziales, BE, Senioren in der Obertorstraße 10 möglich. Für den Antrag sind sämtliche Einkommensunterlagen (Renten-, Grundsicherungsbescheid, Kontoauszüge der letzten drei Monate) sowie Nachweise über das aktuelle Sparguthaben mitzubringen.
Änderungen der Einkommensverhältnisse von bisherigen Empfängern der Hausherrenbeihilfe sind ebenfalls im obengenannten Zeitraum vorzulegen.
- Graziella Verchio
Autor:Redaktion aus Singen |
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