Verhältnis zwischen Oberbürgermeister Staab und Teilen des Gemeinderates bleibt weiter angespannt
Eilentscheidung stößt sauer auf
Radolfzell. Das Verhältnis zwischen Radolfzells Oberbürgermeister Martin Staab und Teilen des Gemeinderates bleibt weiter angespannt. Nachdem in der jüngsten Vergangenheit heftigst über die frühe Sitzungsterminierung des Gremiums diskutiert wurde, sorgt nun eine Personalangelegenheit in der Verwaltung für Aufregung: Wie die CDU in einer Presseerklärung informierte, haben die Fraktion und FGL-Fraktionsvorsitzender Siegfried Lehmann durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg prüfen lassen, ob eine Handlung Staabs rechtens war. Der Oberbürgermeister habe, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlagen, im Wege einer Eilentscheidung zuerst eine Kündigung gegenüber einer Führungskraft in der Stadtplanung ausgesprochen und dann vom Arbeitsgericht einen Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit finanzieller Auswirkung für die Stadt abgeschlossen.
»In beiden Fällen lag die Entscheidungskompetenz eindeutig beim Gemeinderat«, zitiert die CDU-Fraktion eine entsprechende Stellungnahme aus dem Regierungspräsidium. »Der Oberbürgermeister konnte keine schlüssige Begründung für die Ausübung seines Eilentscheidungsrechts am Gemeinderat vorbei nennen. Er hätte die Kompetenzen des Gemeinderats wahren und diesen einbinden müssen. Auch die eigenmächtig und vorbehaltlos von ihm vereinbarten finanziellen Zugeständnisse an die Führungskraft zu Lasten der Stadt sind unrechtmäßig«, heißt es in dem Schreiben der CDU weiter.
Das RP bestätigte laut CDU deren Auffassung und teilte Staab seine Rechtsauffassung in einem Telefonat mit. »Es darf nicht mehr passieren, dass ein Mitarbeiter der Stadt Radolfzell durch eigenmächtiges Vorgehen des Oberbürgermeisters ungeschützt seinen Arbeitsplatz verliert«, so Fraktionsvorsitzender Bernhard Diehl. Die CDU-Fraktion hat nun vor, eine Änderung der Hauptsatzung in Bezug auf Kompetenzen im Personalbereich zu beantragen.
Auf Nachfrage des WOCHENBLATTES räumte Staab sein Versäumnis ein. »Das Regierungspräsidium hat tatsächlich im Nachgang einen Fehler festgestellt. In den gerichtlichen Vergleich hätte ein Vorbehalt zur Zustimmung aufgenommen werden müssen. Dies war im Vorfeld der Entscheidung so nicht erkennbar, da die Fristen aus arbeitsrechtlichen Gründen äußerst kurz waren«, sagte der Radolfzeller Rathauschef auf Nachfrage des WOCHENBLATTES.
Er betonte aber, dass die Entscheidung rechtswirksam bleibe. »Der Verfahrensfehler führt nicht zu einer Rechtsunwirksamkeit«, so Staab weiter. Es wurde lediglich auf den fehlenden Widerrufsvorbehalt hingewiesen.
- Matthias Güntert
Autor:Redaktion aus Singen |
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