Angehörigen im Hospital zum Heiligen Geist können wieder besucht werden
Besuche wieder möglich

Heiliggeist Spital | Foto: Lange waren die Türen des Hospitals zum Heiligen Geist für Besucher geschlossen, nun sind Angehörigenbesuche unter strengen Auflagen wieder möglich. swb-Bild: dh
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Radolfzell. Besuche Angehöriger sind im Hospital zum Heiligen Geist unter Auflagen wieder möglich, informierte die Pressestelle der Stadtverwaltung am Mittwoch. Voraussetzung dafür sei die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen, die das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg geregelt hat. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern den Kontakt zu ihren Angehörigen zu ermöglichen, hat die Heimleitung nun eine Besuchsregelung erarbeitet.

In der Tagespflege wurde ein räumlich abgetrennter Besuchsraum eingerichtet, der einen getrennten Zugang für Bewohner sowie für Besucher hat. Der Eingang für Besucher befindet sich in der Seestr. 44, Eingangstor Tagespflege. Besuchszeiten sind täglich von 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. Damit alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen eingehalten und die Besuche koordiniert werden können, ist eine vorherige Terminabsprache unerlässlich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 07732 952730. Die maximale Besuchsdauer beträgt 15 Minuten pro Besuch. Zudem dürfen nur für maximal zwei nahestehende Personen zeitgleich zu Besuch kommen. Kinder sollten jedoch nicht mitgebracht werden, so die Information aus dem Rathaus.

Die Besucher werden gebeten, zum eigenen Schutz und dem der Angehörigen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Handdesinfektionsspender im Eingangsbereich zu nutzen. Außerdemsollte der vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern stets eingehalten werden. Auch die Husten- und Niesetikette sollte eingehalten sowie das Berühren von Augen, Nase und Mund vermieden werden. Wer krank ist beziehungsweise Zeichen eines Infekts zeigt oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19-infizierten Person hatte, sollte dringend auf den Besuch verzichten.

Die vom Ministerrat am 7. April beschlossenen Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gelten indes weiterhin. Demnach dürfen die Bewohner ihre Einrichtung nur noch aus triftigen Gründen, wie zum Beispiel Arztbesuchen, verlassen.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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