Stadt stellt Übergangsdokument für geimpfte Bürgerinnen und Bürger aus
Berechtigungskarte für vollständig geimpfte
Radolfzell. Derzeit erhalten immer mehr Menschen die Möglichkeit einer Impfung gegen SARS CoV-2. Mit einem vollständigen und abgeschlossenen Impfschutz stehen den Geimpften mehr und mehr Freiheitsrechte zu. Die »grüne Berechtigungskarte«, die nun von der Stadtverwaltung Radolfzell ausgestellt wird, ist als Übergangslösung gedacht und wird gegebenenfalls später durch den angekündigten europäischen Impfausweis abgelöst. Die aktuelle Corona-Verordnung ermöglicht schon jetzt für vollständig Geimpfte Berechtigungen (zum Beispiel den Besuch eines Friseurs – ohne Schnelltest). »Damit die Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet von Radolfzell nicht dauerhaft ihren Impfausweis mit sich führen müssen, bietet die Stadtverwaltung eine kostenlose Dienstleistung an und stellt auf Wunsch eine »grüne Berechtigungskarte« aus«, heißt es dazu in einer Pressemeldung der Stadtverwaltung.
Diese Berechtigungskarte bescheinigt den vollständigen Impfschutz und kann in Radolfzell überall dort vorgelegt werden, wo die jeweils gültigen Verordnungen einen Nachweis einer vollständigen Impfung verlangen. Ob die Berechtigungskarte auch in anderen Städten und Gemeinden als Nachweis der vollständigen Impfung anerkannt wird, kann die Stadtverwaltung Radolfzell nicht garantieren, war auf Nachfrage des Wochenblatts zu erfahren. Gegebenenfalls kann es also sein, dass in anderen Städten der Inpfpass vorgezeigt werden muss. In Radolfzell reicht die Grüne Berechtigungskarte aber als Nachweis aus. Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können (§ 4a Corona-Verordnung).
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Radolfzell mit einem vollständigen Impfschutz können diese Karte nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlos hier beantragen:
Stadtverwaltung Radolfzell
Abteilung Sicherheit und Ordnung
Güttinger Straße 3/1
Ansprechpartnerin: Frau Aktas
Telefon 07732 81-272
Um die »grüne Berechtigungskarte« zu beantragen muss ein Ausweisdokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis), der Impfausweis und ein Lichtbild (es genügt ein Portrait-Bild auf dem der/die Abgebildete/r gut erkennbar ist, es ist nicht zwingend ein Passbild erforderlich) mitgebracht werden.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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