Neue Corona-Verordnung erlaubt Badebetrieb
Badesaison kann beginnen
Höri. In den Strandbädern der Höri wird ab dem Wochenende das Baden wieder möglich sein. Aus Stuttgart kam am Donnerstag die neueste Corona-Verordnung, die den Betrieb von Schwimm- und Strandbädern unter sehr strengen Auflagen wieder erlaubt. So ist beispielsweise die Zahl der Badegäste begrenzt. Auf den Liegewiesen muss eine Fläche von 10 Quadratmetern pro Person eingehalten werden, ebenso in Schwimmbecken. Badegäste müssen laut Verordnung ihre Kontaktdaten hinterlassen, ähnlich wie beim Restaurantbesuch. Die Verordnung empfielt zudem ein elektronisches Anmelde-/Reserviersystem für Badegäste.
Unverständnis für strenge Regelungen
Die Strengen Vorschriften die den Strandbädern auferlegt wurden stießen indes auf Unverständnis bei den Höri- Bürgermeistern. »Es ist dem Bürger nicht zu vermitteln, weshalb eine Liegewiese in der Uferanlage am See anders gehandhabt wird als ein Strandbad«, erklärt etwa der Gaienhofener Bürgermeister Uwe Eisch. Denn Liegewiesen, zu denen es keine Zugangskontrolle gibt sind nicht den strengen Regelungen der neuen Verordnung unterworfen. Auch der Mooser Rathauschef Patrick Krauss hat dafür wenig Verständnis, wie er im Gespräch mit dem WOCHENBLATT betont. »Die organisatorischen Regelungen, insbesondere die Registrierung der Badegäste, würde zudem erheblichen Aufwand verursachen. Auch für eine elektronische Vorreservierung sind unsere Pächter nicht ausgerüstet«, betont Andreas Schmid, der Bürgermeister von Öhningen.
Sonderweg für die Höri Strandbäder
Deshalb haben sich die Drei Bürgermeister der Höri-Gemeinden darauf verständigt einen Sonderweg zu gehen. Man habe beschlossen, »bis auf weiteres keinen Eintritt für die Strandbäder zu erheben und diese als Liegewiesen mit Seezugang der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen. WC Anlagen sind geöffnet«, teilen sie in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Dadurch werden die Strandbäder zu normalen Liegewiesen ohne Zugangskontrolle und fallen nicht unter die strengeren Auflagen für Bäder. Das Baden ist allerdings trotzdem erlaubt. Weiter heißt es in dem Schreiben der Höri-Bürgermeister: »Es gelten dort die normalen Abstandsregeln gemäß der CoronaVO nämlich 1,5 Metern zwischen den Personen und es müssen zum Zutritt für die Liegewiese auch die Kontaktdaten nicht erhoben werden. Lediglich für Besucher der Gastronomie«.
Diese Regelung solle zunächst so lange gelten, bis neue Vorschriften bzw. Lockerungen herausgegeben werden Das wird für den 15. Juni erwartet. »Momentan ist ja auch nicht gerade Badewetter und wir hoffen, dass die Verordnung ggf. Mitte Juni nochmals weiter gelockert wird«, erklärt Uwe Eisch mit Blick auf das weitere Vorgehen. Andreas Schmid möchte mit dem Gemeinderat in der Sitzung am 16. Juni das weitere Vorgehen abstimmen. Dann soll entschieden werden, ob Anfang Juli der offizielle Badebetrieb aufgenommen wird. Bis auf weiteres werden aufgrund der beschlossenen Regelung keine Saisonbadekarten für Einheimische ausgegeben.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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