Gemeinderat beschließt Plan für "Weiher 1"
Innere Nachverdichtung ist ein "Aussenbereich"

Gleich gegenüber dem Rathaus Nenzingen wird auch die Erschließung des neuen Baugebiets "Weiher 1 / 2" erfolgen. Seit 2919 war die Gemeinde hier an der Arbeit gewesen. | Foto: Fiedler/Archiv
  • Gleich gegenüber dem Rathaus Nenzingen wird auch die Erschließung des neuen Baugebiets "Weiher 1 / 2" erfolgen. Seit 2919 war die Gemeinde hier an der Arbeit gewesen.
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Orsingen-Nenzingen. Einen weiteren Schritt in Richtung der Umsetzung des Baugebiets "Weiher 1" - auch in Verbindung mit den Planungen für das genau angrenzende Gebiet "Weiher 2" gleich gegenüber dem Rathaus in Nenzingen - hat der Gemeinderat der Doppelgemeinde noch in der letzten Sitzung des Jahres fassen können. In 2023 werde man nun die Erschließung angehen können, so Bürgermeister Stephan Keil, bis dort dann die Bauherren loslegen können, werde es wohl aber mindestens Frühjahr 2024 werden.

Schon seit 2019 ist das Baugebiet, das eine bisher bestehende Grünzone an der Ortsmitte von Nenzingen umfasst und gleich neben der Ortsdurchfahrt liegt, in der Mache. Weil die Grundstücksverhandlungen sich als sehr diffizil erwiesen hatten, wurde das Projekt aber erst mal auf Eis gelegt und erst im Frühjahr 2022 platzte dann der Knoten, so dass ein Neustart über die vereinfachte Planungsoption nach § 13a genommen werden konnte, über die auf aufwändige Umweltprüfungen verzichtet werden kann. Nach der Behörden-Anhörungsrunde ergab sich dann im Oktober eine überraschende Situation, das das Regierungspräsidium eine genaue Prüfung verlangte, ob man hier im Innen- oder Außenbereich sei. Grund war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in einem anderen Fall, der aber eben doch eine andere Situation, nämlich eine sogenannte "Außenbereichsinsel" betreffe.

Seitens der Gemeindeverwaltung Orsingen-Nenzingen, wertet man die beiden Baugebiete als "eine größere zusammenhängende Außenbereichsfläche im Innenbereich", musste aber die Planung nochmals die Anhörungen durchlaufen lassen und konnte aber nun beschließen und die Satzung damit in Kraft setzen. Durch das beschleunigte Verfahren nach Paragraph 13 a müsse man auch nicht noch die Ausweisung im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft abwarten, so Stefan Keil auf Anfrage. Beide Bauzonen sollen im späten Frühjahr auch gemeinsam erschlossen und auf die Bebauung vorbereitet werden.

Der frühere Hauptamtsleiter der Gemeinde, Günther Reichle, der eigentlich schon im Ruhestand ist und mit Rudolf Schlichtenmaier auch schon einen Nachfolger im Rathaus, hatte seinen Einsatz etwas in dieser Sache verlängert, um hier endlich einen "Deckel drauf machen" zu können. Er sieht den endlich geschafften Beschluss sogar als "Weihnachtsgeschenk".

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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