Gemeinderat entscheidet mit 8 zu 4 Stimmen
Flächendeckend Tempo 30 für Orsingen und Nenzingen beschlossen

In den ganzen Wohngebieten von Orsingen-Nenzingen abseits der Durchgangsstraße gilt bald Tempo 30. | Foto: swb/Archiv
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  • In den ganzen Wohngebieten von Orsingen-Nenzingen abseits der Durchgangsstraße gilt bald Tempo 30.
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Orsingen-Nenzingen. In der letzten Gemeinderatssitzung vor Ostern wurde die flächendeckende Ausweisung von 30er-Zonen in Nebenstraßen in beiden Ortsteilen von Orsingen-Nenzingen beschlossen. Das Thema „Verkehrsberuhigung“ beschäftigte die Bürgerinnen und Bürger schon viele Jahre zuvor, wie in der Sitzung nicht zum ersten Mal besprochen wurde. Im Frühjahr 2021 hatte Bürgermeister Keil bereits während seines Wahlkampfs vermehrt Anregungen aus der Einwohnerschaft zu Fragen der Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet erhalten. Dies habe sich seit seinem Amtsantritt im Juni 2021 in vielen Bürgersprechstunden fortgesetzt, berichtete Keil in der Sitzung des Gremiums. Nach intensiven Bemühungen der Verwaltung wurden seit letztem Jahr regelmäßig Radarkontrollen im Ortsgebiet durchgeführt, um die dargebrachten Belastungen auch mit Daten hinterlegen zu können.

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober 2021 wurde über das Thema in öffentlicher Sitzung dann erstmals beraten. Grundsätzlich war der damals ausgesprochene Wunsch aus dem Gremium, prüfen zu lassen, ob eine flächendeckende Ausweisung von 30er-Zonen in Nebenstraßen im Ortsgebiet möglich wäre.

Denn laut der Straßenverkehrsordnung gilt nach wie vor innerorts grundsätzlich ein Tempolimit von 50 km/h. Allerdings sind dort auch Ermächtigungsgrundlagen für Abweichungen für die Ortsstraßen festgeschrieben. Unter anderem ist dort geregelt, dass die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen anordnen kann – davon haben auch viele Gemeinden hier in der Region bereits Gebrauch gemacht. 

Gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei hatte man nun ein Konzept zur Ausweisung von 30er-Zonen in Nebenstraßen entworfen. Hierzu hätten jeweils am 15. Juli 2022 sowie nochmals am 7. März 2023 im Vorlauf auf die anstehende Entscheidung Ortstermine mit dem Ergebnis stattgefunden, dass an den Einmündungen und Kreuzungen, an denen durch die neue Verkehrsregelung der Vorrang (rechts vor links) geändert wird, wird für sechs Wochen ein entsprechendes Hinweisschild angebracht werden soll, um über die damit verbundenen Änderungen zu informieren, da es in den 30er-Zonen keine Vorfahrtstraßen mehr gibt. Dies beziehe sich laut Beschilderungsplan lediglich auf den Bereich der Eigeltinger Straße und Langensteiner Straße in Nenzingen. Die ausgearbeiteten Beschilderungspläne sind hier als Bilder angefügt.
Die Umsetzung soll erfolgen, sobald die Schilder nach der Genehmigung dafür verfügbar sind. Das „flächendeckende Tempo 30“, von dem nun nur noch die Durchgangsstraße L 192 durch Nenzingen und die Ortsdurchfahrt Orsingen ausgenommen sind, wurde mit acht zu vier Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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