Verpflichtungsklage des Bauantragsstellers wurde abgelehnt
Neues Urteil gegen Biogasanlagen-Bau
Mühlhausen-Ehingen. Die Aktenberge sind in den vergangenen Jahren in beachtliche Höhen angewachsen. Jetzt wurde ein weiteres Kapitel im Verfahren um den Bau einer umstrittenen Biogasanlage in Mühlhausen-Ehingen vorläufig geschlossen. Bürgermeister Hans-Peter Lehmann informierte am Dienstagnachmittag die Presse über das aktuellste Urteil in diesem Fall. In dem änderte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg vom Mai 2015 und wies die Klage des antragstellenden Landwirtes aus Mühlhausen auf den Bau einer Biogasanlage in unmittelbarer Ortsnähe und unweit des Naturschutzgebietes Ehinger Ried »vollumfänglich ab«. Zudem wird vom Verwaltungsgerichtshof »die Revision nicht zugelassen«. Dies bedeutet, dass der Antragsteller keine Biogasanlage an seinem gewünschten Standort bauen darf, vorausgesetzt es wird keine Revision erklagt.
Gegen diese geplante Biogasanlage protestierten bereits vor vier Jahren zahlreiche Bürger der Doppelgemeinde mit Demonstrationen und einer Unterschriftensammlung. Sie befürchten Geruchsbelästigung und Belastungen durch den zu erwartenden Schwerlastverkehr. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim noch aussteht, aber, so Lehmann, folgende Aussage sei möglich: »Der sachliche Teilflächennutzungsplan ’Biogas’ der Gemeinde Mühlhausen-Ehingen steht der Baugenehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage entgegen«. Dieser Plan weist Standorte für Biogasanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde aus. In Hofnähe des Klägers wurde dafür kein Standort ausgewiesen.
»Wir sind froh, dass der sachliche Teilflächennutzungsplan ’Biogas’ für gültig erachtet wurde, zeigte sich der Bürgermeister ebenso erleichtert wie der Gemeinderat, der am Montag Abend in nichtöffentlicher Sitzung über die jüngste Entwicklung in dieser langjährigen Auseinandersetzung informiert wurde.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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