Polizei weist auf Verhaltensregeln im Stau hin
Vier Verletzte bei Unfall am Stauende auf der A 81

Foto: Symbolbild

Mühlhausen-Ehingen, A81. Vier verletzte Personen und Sachschaden in Höhe von insgesamt rund 20.000 Euro sind die Bilanz eines Unfalls, der sich am Sonntagvormittag, 1. September, auf der Autobahn 81 zwischen der Anschlussstelle Engen und dem Autobahnkreuz Hegau ereignet hat.

Eine 70-jährige Fiatfahrerin war auf der A81 in Richtung Singen unterwegs. Dabei übersah die auf der rechten Spur fahrende Frau, dass sich der Verkehr vor ihr staute. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, wich sie nach links aus, touchierte jedoch trotzdem das Heck eines vor ihr fahrenden VWs einer 31-Jährigen. Durch die Wucht der Kollision rutschte dieser nach rechts von der Straße und landete im Graben. Der Fiat geriet in der Folge ins Schleudern und prallte gegen die Mittelleitplanke, ehe der Wagen liegen blieb.
Zur Rettung der Insassen des VWs musste die Feuerwehr die blockierten Türen öffnen. Die 31-Jährige erlitt schwere Verletzungen und kam mit einem Hubschrauber in eine Klinik. Zwei weitere Insassen des VWs im Alter von 59 und 66 Jahren und die Fahrerin des Fiats kamen ebenfalls verletzt in umliegende Krankenhäuser.

Ein weiteres Auto wurde durch umherfliegende Trümmerteile beschädigt. Sowohl an dem VW als auch an dem Fiat entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Während der Unfallaufnahme war die Fahrbahn in Richtung Singen für etwa zwei Stunden voll gesperrt. Die Polizei leitete den Verkehr zur Anschlussstelle zurück, um diesen dort abzuleiten. Dabei stellten die Beamten eine Vielzahl Verkehrsteilnehmer, fest, die ihre Autos verlassen hatten, auf den Leitplanken verweilten, sich unterhielten, rasteten und Kinder, die im Stau spielten, sodass ein Befahren der Rettungsgasse kaum möglich war.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals eindringlich auf das richtige Verhalten während eines Staus hin:

Bilden Sie eine Rettungsgasse! Nur wenn alle Teilnehmenden am Straßenverkehr rechtzeitig an der Bildung einer Rettungsgasse mitwirken, können Einsatzkräfte schnell zum Unfallort gelangen und sich dort um die Verunglückten kümmern. Straßensperrungen und Staus lassen sich schneller auflösen, wenn Hilfskräfte früher am Unfallort eintreffen. Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Bei Nichtbeachten kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 320EUR und Fahrverbot drohen! Die Rettungsgasse darf nicht von Unberechtigten benutzt werden (240 Euro - ein Monat Fahrverbot). Sie ist nur für Polizei-, Rettungs- und Hilfsfahrzeuge da!
Bei der Bildung der Rettungsgasse darf der Standstreifen üblicherweise nicht benutzt werden, dieser mussweiterhin frei bleiben. Ausnahme: die Polizei ordnet ein Befahren an, oder das Bilden der Gasse wäre andernfalls nicht möglich! Bleiben Sie unbedingt in ihren Fahrzeugen - die Autobahn ist kein Verweilort und schon gar kein Spielplatz! Ausnahme: zur Absicherung der Unfallstelle und zur ersten Hilfe. Leisten Sie den Anweisungen der Polizei unbedingt Folge! Führen sie keine selbstständigen Fahr- und Wendemanöver durch!

Quelle: Polizeipräsidium Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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