Ausnahmegehmigungen für Pflanzenschutz im Naturschutzgebiet angekündigt
Runder Tisch in Moos bringt Perspektive für Höri-Gemüsebauern

Runder Tisch Moos | Foto: Der «runde Tisch« zur Zukunft des Gemüseanbaus in Moos war zwar eckig, aber brachte ein ein rundes Ergebnis mit der Ankündigung von Ausnahmegenehmigungen für das Naturschutzgebiet. swb-Bild: Gemeinde Moos
  • Runder Tisch Moos
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Moos. Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes im Juli 2020 als folge der Petition »Rettet die Bienen« wurde durch die Landesregierung auch im erzielten Kompromiss mit den Umweltschutzverbänden ein umfassendes Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitten, biologischen Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in Naturschutzgebieten eingeführt. Dieses Verbot gilt sowohl für konventionell als auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe ab dem 1. Januar 2022 - und hat fatale folgen selbst für die »Höri-Bülle«

Denn durch die neue Verordnung ergebenen sic erheblichen Einschränkungen und Folgen für die betroffenen Gemüseanbauer auf der Höri und in der Gemeinde Moos. Um hier nicht nur Schadensbegrenzung zu erreichen, sind nun, auf Initiative von Bürgermeister Patrick Krauss, in einem gemeinsamen Austausch zwischen betroffenen Betrieben, Behörden und Verbänden Möglichkeiten zum Fachgespräch im Bürgerhaus zusammen gekommen. Dabei ist nicht nur die aktuelle Situation und die Betroffenheit aus unterschiedlichen Blickwinkeln angesprochen und diskutiert, sondern es sind auch Lösungsansätze durch die Vertreter des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums, sowie dem Regierungspräsidium Freiburg aufgezeigt worden, zeigt sich Patrick Kraus in einer Medienmitteilung aus dem Mooser Rathaus zufrieden.

So führte der Vertreter des Umweltministeriums, Michael Kretzschmar, aus, dass man die Voraussetzungen für die Anwendung der gesetzlichen Härtefallregelung bei den hiesigen Gemüseanbauern sieht und insoweit befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Derzeit wird eine Positivliste von Pflanzenschutzmitteln auf Ministeriumsebene erarbeitet, die spätestens Ende Oktober 2021 vorliegen soll. Die hierin aufgeführten Pflanzenschutzmittel können dann im Rahmen der erteilten Ausnahmegenehmigung beim Gemüseanbau zum Einsatz kommen.

Im Nachgang zum gemeinsamen Gespräch haben sich die Vertreter des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums sowie des Regierungspräsidiums Freiburg dann auch einen Überblick vor Ort über die betroffenen Bereiche im Naturschutzgebiet liegenden Flächen der Gemüseanbauer in der Gemeinde Moos verschafft, dort wächst ja unter anderem auch die »Höri-Bülle«.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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