Gemeinden Präzisieren die Corona-Verordnungen
Regelungen für die Höri-Häfen
Höri. In der letzten Änderung der Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum Schutz vor dem Corona-Virus wurden auch konkret Regelungen zur Nutzung von Sportboothäfen getroffen. Reine Sportboothäfen sind laut der Verordnung geschlossen, teilen die Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.
Die Benutzung der Häfen zur Sicherung der Boote, zum Ein- und Auswassern, für Berufsfischer und für berufliche Tätigkeiten auf dem Gelände sowie das Betreten der Anlagen allein oder zu zweit gemäß der Corona-Verordnung sei jedoch weiterhin erlaubt.
Die Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen erlauben ab sofort die Belegung der Liegeplätze gemäß der Verordnung durch Gewerbetreibende (Bootswerften, Bootslager etc.) und ab Montag, den 20. April auch für Privatpersonen. Gleiches gilt für den Kranbetrieb im Hafen Moos.
»Wir bitten um Beachtung dass die Nutzung nur zu den in der Verordnung genannten Zwecken erlaubt ist. Die Nutzung zu reinen Sport- oder Freizeitzwecken bleibt weiterhin untersagt«, heißt es in dem Schreiben.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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