Mieterbund wollte mehr als die angebotenen 20 Prozent Mietminderung durchsetzen
Verhandlungen mit Vonovia gescheitert
Konstanz. Vertreter des Mieterbunds Bodensee konnten sich nicht mit Vertretern des Wohnungsbauunternehmens Vonovia über die Höhe der Mietminderung einigen, die den Mietern in der Schwaketenstraße als Ausgleich für die Baubelastungen zustehen. Winfried Kropp, Sprecher des Mieterbunds Bodensee, sagte dazu: „Die Verhandlungen sind vorläufig gescheitert.“ Seit November hatte der Mieterbund mit Mitgliedern der Regionalleitung Ost des Unternehmens gesprochen.
In einem Rundschreiben kündigte Vonovia ihren Mietern an, dass das Unternehmen als Ausgleich für die allgemeinen Baubelastungen eine Mietminderung von 20 Prozent einräumen wolle. Außerdem werde für die Zeit, in die Bäder nicht genutzt werden können, eine Mietminderung von 40 Prozent eingeräumt.
Dieser Minderungsbetrag stößt auf die Kritik des Mieterbunds Bodensee: „Die Arbeiten an der Wasserversorgung dauern deutlich länger als angekündigt. Nach den bisherigen Erfahrungen stehen Mietern deutlich länger als vier Wochen kein Bad und teilweise auch keine Küche zur Verfügung,“ berichtet Kropp. Die Höhe der Mietminderung müsse diesen Verlust an Lebensqualität fair ausgleichen. „Ein Minderungssatz von 40 Prozent tut das nicht.“
Einer solchen Mietminderung hätte der Mieterbund nur zustimmen können, wenn die Bauarbeiten im Bad – wie von Vonovia zwischenzeitlich versprochen – in maximal drei Wochen vollständig abgeschlossen worden wären. „Die Berichte der betroffenen Mietern sagen uns: Auch eine Bauzeit von fünf Wochen erscheint wenig realistisch.“ Der Mieterbund Bodensee bedauert, dass bislang keine einvernehmliche Regelung vereinbart werden konnte, obwohl in den Gesprächen mit Vonovia durchaus Annäherungen der Positionen möglich erschienen seien.
„Wir werden nun im Einzelfall höhere Mietminderungen für unsere Mitglieder geltend machen,“ kündigte Kropp an. Außerdem werde der Mieterbund weiter mit Vonovia verhandeln. Auch das Unternehmen sei dazu bereit. Dies zumindest gehe aus der letzten Nachricht hervor, die der Mieterbund Bodensee erhalten hatte.
Gemäß § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat ein Mieter einen Anspruch darauf, die Miete angemessen zu kürzen, wenn die Tauglichkeit einer Mietwohnung für den vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Der Mieterbund Bodensee verweist darauf, dass eine Mietminderung rechtlich riskant ist und rät Mietern, sich darauf erst nach einer mietrechtlichen Beratung zu berufen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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