Urteil im Mordfall um Sabrina P. aus Stockach
Marcel K. nach kaltblütiger Tat zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt

Der Angeklagte Marcel K. wurde nach dem Mord an seiner Lebensgefährtin Sabrina P. vom Landgericht Konstanz zu lebenslanger Haft verurteilt.  | Foto: Philipp Findling
  • Der Angeklagte Marcel K. wurde nach dem Mord an seiner Lebensgefährtin Sabrina P. vom Landgericht Konstanz zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Konstanz/Stockach. Das Urteil im Mordfall von Sabrina P. aus Stockach ist gefallen: Der Angeklagte Marcel K. wurde nach vier Verhandlungstagen sowie 19 geladenen ZeugInnen vom Landgericht Konstanz am Dienstag, 22. Oktober, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

"Ein verheerendes Ende einer Beziehung, bei dem die Kinder ihre Mutter verloren haben", fuhr Richter Joachim Dospil nach der Urteilsverkündung fort. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 13. Januar 2023 seine Lebensgefährtin Sabrina P. zunächst gegen eine Wand gestoßen und gewürgt sowie anschließend mit einem Ladekabel erdrosselt zu haben, nachdem das Opfer ihm in ihrer Wohnung Untreue vorgeworfen hatte. Nach der Tat habe er die Leiche über einen Balkon in ein Gebüsch geworfen und sich im späteren Laufe des Abends mit einem Freund getroffen. Ein Tag nach der Tat trat Marcel K., der während der Urteilsverkündung keine Miene verzog, zudem noch die Katze zu Tode.

Eindeutige Mordmotive

Als Mordmerkmale nannte Richter Dospil Heimtücke und niedrige Beweggründe. "Das Opfer hat", so Richter Dospil die Heimtücke begründend, "keinen Angriff von Marcel K. erwartet, da er ihr gegenüber zuvor nie gewalttätig wurde." Auch der Schubser, der zum heftigen Streit unmittelbar vor der Tat führte, war nur ein leichter. "Zudem war der Zeitpunkt der Handlungen von Marcel K. für das Opfer viel zu kurz gewesen, um davonlaufen zu können." Auch die Tatsache, dass die Rechtsmedizinerin keine Abwehrspuren bei Sabrina P. fand, ließ das Gericht auf Heimtücke schließen. "Der Täter hat die Situation bewusst ausgenutzt, um seine Lebensgefährtin zu töten", erläuterte Joachim Dospil.

Hinsichtlich der niedrigen Beweggründe bezeichnete das Gericht die Tatmotive der Wut und des Ärgers als verachtenswert. "Der Angeklagte war genervt und verärgert über die Vorwürfe von Sabrina P.", erklärte Richter Dospil. Er habe keine Lust gehabt, sich um das Opfer sowie deren gemeinsamen Sohn zu kümmern, sondern habe die Zeit lieber mit seinen Freunden verbracht oder Kontakt zu anderen Frauen gesucht, obwohl die Beziehung zum Opfer zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet war. Als Beweis hierfür wurde auch ein telefonischer Kontakt zu einer Zeugin angebracht, mit der er sich zwei Tage vor der Tat auf Ende des Monats verabredete.

Opfer ins falsche Licht gestellt

Auch den Kontakt zu Bekannten und FreundInnen des Opfers nach der Tat mit dem Vorwurf, sie sei abgehauen und habe ihn sowie den Sohn zurückgelassen, führte das Gericht zu den niedrigen Beweggründen. Dies verleitete die Freundinnen wiederum zu einer Suchaktion am Abend nach der Tat. "Er hat das Opfer dadurch als schlechte Person dargestellt, obwohl diese gegensätzlich auch von einigen ZeugInnen als herzensguter Mensch bezeichnet wurde."

"Das Leben von Sabrina P. war dem Täter selbst während der Tat egal, sodass wir hierbei gar von Kaltblütigkeit sprechen müssen", so Joachim Dospil. Dies wurde vom Gericht auch durch die Tatsache, dass der Angeklagte nach der Tat mit einem Freund in der Wohnung rauchte, obwohl Sabrina P. dies vermutlich verboten hätte, bekräftigt. Des Weiteren habe Marcel K. dem Opfer nie was von seinem Geld abgegeben, um Sabrina P. und ihren Sohn zu unterstützen. "Generell lassen viele Handlungen des Täters vor und nach der Tat einige Rückschlüsse zu", erklärte Richter Dospil.

Die Tatsache, dass Marcel K. während der Ermordung von Sabrina P. klar bei Sinnen war und dem Gericht zufolge "vernünftig" sowie ziel- und sachgerecht gehandelt habe, wirke sich hier nicht schuldmildernd aus und bedeute daher auch rechtlich gesehen Mord. Die gezielte Zerstörung der Smartwatch des Opfers nach der Tat, um diese nicht mehr orten zu können, das Aufräumen des Tatorts, das Ändern des Profilbilds von Sabrina P. auf Social Media sowie der versteckte Geldbeutel und die Lüge gegenüber einiger Bekannter des Opfers verstärkten für das Gericht diesen Eindruck.

Der Vorsatz, sagte Joachim Dospil, war vor der Tat nicht erkennbar und habe sich erst währenddessen entwickelt. "Es ist eine schreckliche und abscheuliche Tat, bei der auch der Gesetzgeber dieses Strafmaß vorsieht." Gegen das Urteil kann der Täter innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Autor:

Philipp Findling aus Singen

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