Mieterbund gibt Rechtstipps
"Israel-Fahne" sorgt für bundesweit beachteten Streit
Konstanz. In Konstanz sollte eine Mieterin eine Israel-Fahne von der Fassade ihrer Mietwohnung entfernen - der Fall hat schnell bundesweit Wellen geschlagen und es via SWR sogar in die Tagesschau geschafft. Aber: Wäre sie dazu rechtlich verpflichtet gewesen? Dazu gibt Winfried Kropp, Pressesprecher des Mieterbunds Bodensee nun Hinweise.
Die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit erlaube es Mieterinnen und Mietern durchaus, mit Fahnen oder Transparenten am Balkon oder der Fassade aktuelle Probleme anzusprechen oder ihre Meinung zum politischen Geschehen kund zu tun, so der Mieterbund Bodensee. Davon werde immer wieder Gebrauch gemacht. Die Regenbogenflagge oder Fahnen, die zum Frieden aufrufen, sind im Stadtbild, gerade in Konstanz, oft zu sehen.
Doch aus dem Mietvertrag könnten sich durchaus Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung ergeben. So gebe es Verträge, die das Aufhängen von Transparenten am Balkon grundsätzlich verbieten. Müssen für Fahnen bauliche Veränderungen an den Fassaden oder am Balkon vorgenommen werden, sei ohnehin eine vorherige Einwilligung der Eigentümer oder der Hausverwaltung erforderlich.
In den meisten Fällen gebe es jedoch keine mietvertragliche Regelung, die Transparente, Fahnen oder Plakate verbieten. Somit komme es darauf an, ob das konkrete Verhalten der Mieter den Hausfrieden störe: Enthalten die aufgehängten Plakate also provozierende Slogans, aufgrund derer sich heftige Streitereien entzünden, wäre dies sicher der Fall. Der Hausfrieden könne auch dadurch gestört werden, wenn andere Mitmieter aufgrund des Verhaltens einer Mietpartei Nachteile erleiden oder diese zu erwarten seien.
Doch im dem Miterbund beschriebenen Haus habe sich nur eine Ladenpächterin allgemein Sorgen gemacht, dass die Fahne zu Problemen führen könnte. Ein konkretes Verhalten, das im Mietshaus zu Streit mit Mitmietern oder Anwohnern geführt habe, wurde der Mieterin nicht vorgeworfen. Somit könne auch der Hausfrieden durch das Aufhängen der Fahne nicht gestört worden sein, was kolportiert wurde.
Nach Ansicht des Mieterbund Bodensee gab es für die betroffene Mieterin daher keine rechtliche Verpflichtung die Israel-Fahne abzuhängen, betonte Winfried Kropp.
Der Fall bekam natürlich durch die betroffene Mieterin laut den Informationen des SWB, der sich der Sache angenommen hatte, die Brisanz. Es ist die Tochter des Bundesbeauftragten für den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, die in Konstanz Jura studiert.
Quelle: Mieterbund Bodensee. Winfried Kropp
Autor:Presseinfo aus Singen |
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