Versammlung verweist auf Zuständigkeit des Regierungspräsidiums im Raumordungsverfahren
Dellenhau-Protest wird Zusatz in Regionalverband-Stellungnahme

Dellenhau | Foto: Einen kleinen Teilerfolg haben die Gegner des Kiesabbaus im Dellenhau bei Singen in der Vollversammlung des Regionalsverbands erreicht. swb-Bild: of / Archiv
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Konstanz. Keine Chance hatte der Vorstoß aus dem Hegau, bei der Vollversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee die im Planungsausschuss gefasste zustimmende Stellungnahme zum Kiesabbau im Dellenhau zu wiederrufen. Die Forderung nach einem Zielabweichungsverfahren wurde abgelehnt. Verbandspräsident Karl-Heinz Hoffmann Bohner verwies klar auf die Rechtslage: denn dem Antragsteller sei durch einen Beschluss aus Singen ein weiterer Abbau im Birkenbühl verwehrt, deshalb habe er einen Anrecht auf Alternativen. Im übrigen habe es in 2005 nicht einmal Gegenstimmen zum derzeit gültigen Regionalplan Rohstoffsicherung gegen die Ausweisung des Dellenhau als Sicherungsgebiet gegeben. Die in der Sitzung vorgetragenen Bedenken sollen aber als „Anregungen“ oder „Ergänzungen“ an das Regierungspräsidium weitergeleitet werden, das letztlich im Raumordnungsverfahren entscheidet. Letztlich gab es keine Gegenstimmen gegen dieses Vorgehen.

In der Sitzung wurde nochmals das bisherige Verfahren beleuchtet. Verbandspräsident Karl-Heinz Hoffmann-Bohner unterstrich, dass es hier keinen zusätzlichen Kiesabbau gebe, sondern ein Flächentausch durch den Antragsteller vollzogen werden solle. Es handle sich im kein Ausschlussgebiet, also sei kein Zielabweichungsverfahren vorgesehen. Das Thema Export, das von den Gegnern

Singens OB Bernd Häusler gab eine fraktionsübergreifende Stellungnahme für die Gegner des Kiesabbaus ab, zu denen sich auch die Stadt Singen zählt: Man habe klar nachgewiesen, dass es Mängel bei der Information gegeben habe. Das raumordnerische Ziel sieht Häusler als verletzt an.

„Ein förmliches Zielabweichungsverfahren ist erforderlich“, unterstrich Häusler in seinem Statement. Es seien ausreichend Abbaugebiete vorhanden, allerdings nicht vom Antragsteller Kieswerke Birkenbühl, sondern von anderen Unternehmen, die jedoch laut der Rede Häuslers mit 10 bis 15 Prozent an diesem Unternehmen beteiligt seien. Es gehe um 14 Hektar Wald, die für lächerliche eine Million Kubikmeter Kies abgerodet werden müssen. Häusler sagte, dass unter anderem beruhe ein Verkehrskonzept auf falschen Zahlen, zudem befinde sich ein Wohngebiet und das Singener Klinikum in unmittelbarer Nachbarschaft, der Singener Friedhof liege nur in 200 Meter Entfernung.

Mühlingens Bürgermeister Manfred Jüppner, der damals „mit bestem Gewissen“ zugestimmt hatte, machte in seinem Statement deutlich, dass die Lage in den anliegenden Gemeinden wohl anders sei. „Wir sind allerdings keine Genehmigungsbehörde“, so Jüppner. Da sei das Regierungspräsidium. Der Planungsausschuss des Verbands habe nicht anders entscheiden können, denn das Gebiet sei schon vor 2005 im Regionalplan als Sicherungsgebiet aufgenommen worden. Es solle aber geklärt werden, ob ein Zielabweichungsverfahren doch notwendig sei, vertrat Jüppner. Auch eine Bedarfslage solle nach der Meinung Jüppners einmal überprüft werden. Die Haltung der Verwaltung des Verbands, die bereits Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Beschluss angekündigt hatte, wurde in der Sitzung mehrfach deutlich gemacht.

Stockachs Bürgermeister Rainer Stolz warb auch dafür, zu prüfen, ob Gründe für eine Ausnahme gegeben sei. Die Stellungnahme des Planungsausschusses sei in sich stimmig, man solle die Entscheidung des Regierungspräsidiums abwarten. Ralf Baumert als Bürgermeister von Rielasingen-Worblingen dankte für die ausführliche Vorstellung durch den Verbandspräsident, die eigentlich auch in die Sitzung des Planungsausschusses hätte stattfingen sollen. Er unterstrich die Forderungen Häuslers. Prof. Rainer Luick verwies darauf, dass sich das Bundekartellamt inzwischen für die Verflechtungen der Kiesindustrie interessiere. Hier einstehe für eine kleinstmögliche Kiesmenge die maximale Störung, kritisierte Luick. Das Thema Kartellverfahren spiele hier überhaupt keine Rolle, machte die Verbandsvorsitzende Landrätin Marion Damman, klar. Zuständig sei im übrigen das Wirtschaftsministerium an die das Regierungspräsidium gebunden sei.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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