Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge
Bahnübergang in der Petershauser Straße bleibt gesperrt

Symbolbild: Archiv

Konstanz. Nachdem sich an der Bahnschranke in der Petershauser Straße in den vergangenen Tagen mehrere Unfälle ereignet haben, erinnert die Stadtverwaltung nochmals an das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge in Richtung Jahnstraße. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Autofahrer wieder vermehrt vorschriftswidrig die Fahrradstraße nutzen.

Die mehrfache Beschädigung des kürzlich errichteten Pollers zeige laut Pressemitteilung der Stadtverwaltung Konstanz, dass dieser notwendig ist, um das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge durchzusetzen. Der Poller diene dem Schutz und der Sicherheit der Radfahrenden in der Fahrradstraße.

Trotz Verstärkung der Beschilderung und Sperrung mittels Barken verhalten sich einige Autofahrer rücksichtslos und fahren entweder durch die Fußgängerquerungshilfen oder gleich auf der Gegenfahrbahn über die Gleise. Damit können sie gefährliche Situationen hervorrufen. Daher seien die Poller zur Regulierung des Verkehrs sehr wichtig.

Die Stadt Konstanz überwache regelmäßig die betreffende Stelle an der Petershauser Straße vor der Bahnschranke. Wer sich nicht an die Regelung hält, müsse mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Ziel der neuen Verkehrsregelung sei es, den Autoverkehr in der Fahrradstraße weiter zu reduzieren und die Sicherheit in der Fahrradstraße weiter zu erhöhen. Mit dem Durchfahrtsverbot setzt die Stadtverwaltung einen Beschluss des Technischen und Umweltausschusses um.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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