24 Stunden-Regelung für Grenz-Kantone werde derzeit nicht überprüft
Andreas Jung: Grenzübertritt noch ungehindert möglich
Kreis Konstanz. Die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung und Felix Schreiner bezogen am Stellung zu den aktuellen Corona-Entwicklungen und fordern weiter, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu vertiefen: “Die Regeln müssen die Lebenswirklichkeit in Grenzregionen, wie unserer, berücksichtigen und deshalb brauchen wir gemeinsame Strategien”, betonen die beiden Abgeordneten. Das sei eine Lehre aus dem Frühjahr dieses Jahr
"Unser Einsatz der letzten Wochen und Monate hat sich gelohnt. Mit Nachdruck haben wir immer wieder gewarnt: Auch wenn die Infektionszahlen wieder steigen, dürfen die Schlagbäume nicht wieder runter gehen, zeigten sich Jung und Schreiner mit den aktuell getroffenen Regelungen zu zufrieden. Nicht Grenzschließungen seien die Antwort auf Corona, sondern grenzüberschreitende Abstimmung und gemeinsame Vorsicht! Die jetzt ergriffenen Maßnahmen zeigten: "Wir sind viel weiter als im Frühjahr und es wurden wichtige Lehren gezogen, um konsequenten Gesundheitsschutz mit den Besonderheiten einer Grenzregion in Einklang zu bringen“, so Andreas Jung (Konstanz) und Felix Schreiner (Waldshut) am Samstag.
So stellt sich die aktuelle Situation dar:
In diesen Tagen hat die Bundesregierung weitere Schweizer Kantone als Risikogebiete eingeordnet. Genf und Waadt waren das bereits seit September. Jetzt kommen Zürich, Zug, Uri, Schwyz, Nidwalden, Jura, Fribourg und Neuchâtel dazu. Das heißt: Kantone in unserer Nähe wie etwa Zürich werden Risikogebiet, noch nicht aber die Grenzkantone in unserer unmittelbaren Nachbarschaft.
Es gibt keine Grenzschließungen: Alle Grenzübergänge bleiben offen, es werden keine Zäune hoch gezogen. Und es gibt auch keine rechtlichen Sperren: An der Grenze finden keine Corona-bedingten Zurückweisungen statt. Schweizer werden nicht an der Einreise gehindert, Deutsche nicht an der Ausreise, versprechen die beiden Abgeordneten.
Allerdings gilt die Corona-Verordnung mit Einreise-Quarantäne und Testung des Landes Baden-Württemberg für Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen. Sie beruht auf einer Muster-Verordnung, auf die sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am Mittwoch dieser Woche geeinigt haben und die die hierfür zuständigen Bundesländer umsetzen. In Baden-Württemberg ist sie in der Nacht auf Samstag mit ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.
Grundsätzlich muss demnach auch 14 Tage in Quarantäne, wer aus einem schweizerischen Risikogebiet einreist – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Testergebnis beendet werden.
Von dieser allgemeinen Quarantäne-Regelung gab es schon bislang wichtige Ausnahmen, diese werden nun ergänzt.
Generell ausgenommen – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – sind Berufs- und Bildungspendler sowie Personen, die sich zwingend und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch bedingt im Risikogebiet aufgehalten haben oder einen sonstigen triftigen Reisegrund haben. Hierzu zählen insbesondere medizinische und soziale Aspekte, wie etwa die Wahrnehmung des geteilten Sorgerechts oder der Besuch des nicht im selben Hausstand lebenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand und Pflege schutz- bedürftiger Personen. Eine Ausnahme gilt zudem für alle Personen, die sich nicht länger als 48 Stunden in dem Risikogebiet aufgehalten haben.
Neu in der baden-württembergischen Verordnung ist die „24-Stunden-Ausnahme“ für Grenzregionen: Wer aus einem Risikogebiet ein- reist, das in einer Grenzregion liegt und die Grenze nicht länger als 24 Stunden übertritt, muss ohne Angabe von Gründen nicht in Quarantäne und keinen Test machen. Die Anzahl dieser Aufenthalte ist nicht begrenzt. Theoretisch kann auf dieser Grundlage also täglich die Grenze überschritten werden – nur eben nicht länger als 24 Stunden. Zur Grenzregion zählen dabei in der Schweiz die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel- Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich.
„Mit dieser Regelung wird der Verflochtenheit des gemeinsamen Lebens in der Grenzregion Rechnung getragen. Hier ist das Grenzüberschreitende eben gerade nicht die Ausnahme, sondern die Regel“, so Andreas Jung und Felix Schreiner. Die Konstellationen seien so vielfältig, dass man ihnen nicht durch die Beschreibung von „Ausnahmegruppen” gerecht werden könne. Der 24-Stunden-Regelung würde deshalb besonders dann Gewicht zukommen, wenn auch unsere Nachbarkantone Risikogebiet würden. Bislang gelte sie nur für Einreisen aus Zürich, dem derzeit einzigen Kanton aus der Grenzregion, das als Risikogebiet eingestuft wurde, so Andreas Jung und Felix Schreiner.
Die beiden Bundestagsabgeordneten halten nochmals ausdrücklich fest: „Da die unmittelbar angrenzenden Kantone derzeit nicht Risikogebiete sind, gilt hier derzeit von vorneherein keine Quarantänepflicht. Ausnahmen sind deshalb auch nicht nötig. Auch die 24-Stunden-Regel braucht es hier daher nicht, es gibt wie in den letzten Wochen keinerlei Ein- oder Ausreisebeschränkung, der Grenzübertritt ist nicht befristet.“
Andreas Jung und Felix Schreiner kündigen an, weiterhin auf eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu drängen. Im Rahmen der europaweiten Verknüpfung der Corona-App müsse nun auch endlich die Schweiz mit einbezogen werden: “Hier müssen Brüssel und Bern jetzt zusammen kommen, da ist höchste Eisenbahn!”
Und: „Erfolg werden wir haben, wenn alle überall die jeweiligen Regeln einhalten. Es kommt dabei auf Vorsicht und Konsequenz an, nicht auf Nationalität und Herkunft. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist eben nicht etwas nur für Sonnentage, sie muss sich auch im Herbststurm beweisen. Deshalb setzen wir gerade jetzt auf gemeinsame Lösungen, Alleingänge führen in die Sackgasse. Gemeinsam sind wir stärker als jeder für sich alleine.”
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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