Gemeinderat verabschiedet Christa Albrecht / Tagesrodnung voller Schwergewichte
33 Jahre mit einer Chancengleichheitsbeauftragen

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Konstanz. Rund 30 Punkte stehen auf der Tagesordnung der Ratssitzung am Donnerstag, 25. Oktober 2018. Darunter eine erste Bilanz des Kommunalen Ordnungsdienstes, die Flüchtlingsunterbringung, Konzepte zur Entwicklung von Gewerbeflächen, Beschlüsse zur Umsetzung des Handlungsprogramms Wohnen sowie verschiedene Zuschüsse und Jahresabschlüsse. Die öffentliche Sitzung beginnt um 16 Uhr im Ratssaal. Bürgerfragestunde ist um 18 Uhr.

Die Themen im Überblick:

Ehrung für CDU-Stadtrat - Wolfgang Müller-Fehrenbach wird für 40 Jahre Zugehörigkeit im Konstanzer Gemeinderat geehrt.

Verabschiedung der Beauftragten für Chancengleichheit - Christa Albrecht wird nach 33 Jahren als Chancengleichheitsbeauftragte in den Ruhestand verbschiedet. Im März 1987 - also vor knapp 30 Jahren - hat die Chancengleichheitsstelle der Stadt Konstanz ihre Arbeit aufgenommen. Geleitet wurde die Stabsstelle des Oberbürgermeisters vom ersten Tag an von Christa Albrecht. Nach ersten Jahren Aufbauarbeit hat sie das Thema Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Familie, Beruf, Gesellschaft und Politik in Konstanz wesentlich geprägt. Konstanz war in Baden-Württemberg, die sechste Stadt die damals eine solche Anlaufstelle einrichtete. Nachfolgerin von Christa Albrecht ist Julika Funk.

Angelegenheiten des Gemeinderates

Erste Bilanz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) - Aus Sicht des zuständigen Bürgeramtes sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz eines KOD positiv. Durch die Präsenz des KOD sei das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger ungleich höher. Der Gemeinderat hatte im Juli 2017 für die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gestimmt. Ab Januar 2018 waren zunächst drei KOD-MitarbeiterInnen im Dienst, Mitte Juni kamen zwei weitere dazu.

Besetzung des Wirtschaftsausschusses - Die neue Uni-Rektorin Prof. Dr. Kerstin Krieglstein hat sich bereit erklärt, für die Universität als Nachfolgerin von Prof. Dr. Dr. Ulrich Rüdiger im Wirtschaftsausschuss mitzuwirken.

Besetzung des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft Konstanz mbH - Die Verwaltung schlägt folgende StadträtInnen zur Wahl in den Aufsichtsrat der Flughafen-Gesellschaft Konstanz GmbH vor: Normen Küttner und Roland Wallisch (FGL), Kurt Demmler und Joachim Filleböck von der CDU, Johannes Kumm (SPD), Jürgen Faden von den Freien Wählern, Dr. Michael Fendrich von der FDP und Dr. Christine Finke vom Jungen Forum Konstanz. Die Wahl erfolgt durch die Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Konstanz mbH.

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans - Bei der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans stehen mehrere Maßnahmen und Investitionen an. Im Hinblick auf die mittelfristige Finanzplanung soll die Verwaltung damit beauftragt werden, einen Zeitplan zu erarbeiten und vorzulegen. Außerdem soll eine Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an einer Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr zur Vorberatung beschlossen werden.
Neuorganisation forstlicher Aufgaben im Landkreis - Im Landkreis werden Forstaufgaben neu organisiert. Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf den Stadt- und Spitalwald. Dadurch besteht die Option, die forstlichen Aufgaben als Stadt künftig selbst zu erbringen. Die Verwaltung plädiert dafür, dass diese Aufgabe weiterhin das Kreisforstamt übernimmt.

Flüchtlingsunterbringung: Fehlbelegungsabgabe für die Nutzung von Plätzen in Unterkünften des Landkreises - Die Stadt muss an den Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Unterkünften, die dem Landkreis gehören, eine monatliche Abgabe von 50 Euro pro genutzten Platz bezahlen. 2017 summiert sich diese so genannte Fehlbelegungsabgabe auf voraussichtlich 252.700 Euro, deren Zahlung der Rat beschließen soll.

Sachstandsbericht zur Flüchtlingsunterbringung - Zum Stichtag 1. Oktober 2018 lebten in Konstanz 851 geflüchtete Menschen entweder in einer Anschlussunterkunft der Stadt (362 Personen) oder in einer privaten Wohnung (489 Personen). In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises (Steinstraße, Max-Stromeyer-Straße, Dörfle und Campus) leben weitere 300 Personen. Etwa 60 Prozent davon ziehen voraussichtlich aus. Da die Städte und Gemeinden nicht genügend Plätze in der Anschlussunterbringung anbieten können, wurde die Zuweisung durch das Landratsamt noch nicht veranlasst. Für die Unterbringung durch den Landkreis wird eine Fehlbelegungsabgabe fällig. Für wie viele Personen die Stadt Konstanz eine Fehlbelegungsabgabe zahlen muss, richtet sich nach der Erfüllung der Gemeindequote und der Anzahl der Personen, die ausziehen dürften. In 2018 sind in der Bücklestraße 74 Plätze geschaffen worden und mit der Übernahme des „Atriums" an der Luisenstraße ab Mitte September sind weitere 103 Plätze für die Anschlussunterbringung entstanden. Durch den Abtausch von WOBAK-Bestandswohnungen mit Neubauwohnungen konnten bisher 54 von 120 Plätzen in Wohnungen realisiert werden. Insgesamt sind so in 2018 ca. 230 Plätze für die Anschlussunterbringung entstanden.
Zuschuss an „83 - Konstanz integriert e.V." - Laut HFA-Beschluss von 2016 bekommt die Initiative einen Personal- und Sachkostenzuschuss von jährlich 48.500 Euro für zwei Jahre. Nun soll der Verein für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 die zweite Tranche des Zuschusses in Höhe von 48.500 Euro erhalten. Der Verein ist nach wie vor eine wichtige Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für Konstanzer Vermieter und Geflüchtete im Bereich Wohnraumvermittlung. Bislang hat die Initiative an110 Geflüchtete privaten Wohnraum vermittelt. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe von Geflüchteten in Konstanz.
Jahresabschluss der Konzilstadt - Der Jahresverlust beträgt -237.006 Euro und kann nur teilweise durch die nicht verausgabten Mittel der Vorjahre (206.663 Euro) ausgeglichen werden. Der verbleibende Fehlbetrag von 30.343 Euro soll aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Die Deckung erfolgt über die Deckungsreserve 2018 des städtischen Haushalts.

Auswertung und Handlungsempfehlungen des Konziljubiläums - Die Konzilstadt zieht eine positive Bilanz des Jubiläums. Der Besucherzuspruch war sehr groß, mindestens 900.000 Besucher nahmen an den Veranstaltungen teil. Die überregionale Aufmerksamkeit war hoch und stärkte die Außenwahrnehmung der Stadt und der Region. Auch das Wissen über das Konstanzer Konzil ist durch die wissenschaftliche Forschung umfassender geworden. Insgesamt wurde das Konziljubiläum von einem themen-, institutions- und genreübergreifende Netzwerk von mehr als 170 Partnern getragen. Die Partner profitierten vom Austausch untereinander, der Verbindung der Projekte und der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit. Die Projekte „Konstanzer Konzilspreis", „Europakonzil" sowie „Kinderakademie" sollen fortgeführt werden. Die endgültige Entscheidung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.

Erfolgreiche Bilanz der Volkshochschulen - Das erste Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss der Volkshochschulen Konstanz-Singen e.V. und Radolfzell, das vollständig unter Einbeziehung der neuen Hauptstelle Radolfzell durchgeführt wurde, verlief auch wirtschaftlich erfolgreich. 2017 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 441.517,46 € Euro erzielt. Eingeplant worden war ein Überschuss von 16.000 Euro. Der komplette Geschäftsbericht ist im Bürgerinformationssystem online abrufbar

Kostenerstattungen an die TBK - Für erbrachte Leistungen in verschiedenen Bereichen hat die Stadt für 2017 Abschlagszahlungen in Höhe 6,35 Millionen Euro geleistet. Bei der Schlussabrechnung hat sich ergeben, dass der tatsächliche Aufwand (abzüglich sonstiger Erträge der TBK) um rund 500.000 Euro darüber liegt und nun die Mittel als überplanmäßige Aufwendungen genehmigt werden sollen.

Medienausstattung an Schulen - Für Medienausstattung und EDV-Verkabelung an Grundschulen gesperrte Mittel in Höhe von 30.000 Euro sollen im Haushaltsjahr 2018 freigegeben werden.

Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule - Der Rat soll den Planungsbeschluss für die Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule mit Sporthalle erteilen. Die Kostenschätzung für das Schulgebäude beläuft sich auf zirka 24 Millionen Euro, für die Sporthalle auf etwa 4 Millionen Euro. Die Arbeiten an der Schule sollen Mitte 2019 mit der Sanierung undichter Flachdächer, der Außenfassade und des Sonnenschutzes beginnen.
Wettbewerb Zukunftsstadt - Dem Rat wird der Beschlussantrag und das Konzept für die Teilnahme der Stadt Konstanz an der dritten Phase des Wettbewerbes Zukunftsstadt vorlegt. In den ersten beiden Phasen des Projekts Zukunftsstadt wurde die Vision „Smart Wachsen: Qualität statt Quadratmeter" entwickelt. Dabei geht es um die Frage, wie sich eine hohe Wohn- und Lebensqualität und gesteigerte Flächeneffizienz in Einklang bringen lassen. In der dritten Phase des Wettbewerbs Zukunftsstadt soll das Konzept weiterentwickelt und für das Plangebiet Christiani-Wiesen konkret umgesetzt werden.
Konzepte zur Entwicklung der Gewerbeflächen, des Einzelhandels und der Vergnügungsstätten - Dem Gremium werden die Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kennisnahme und die Konzepte zur Beratung der Beschlüsse vorgelegt.

Verkehrslandeplatz: Grundsatzbeschluss zur Gewerbeflächenentwicklung ¬- Die Verwaltung schlägt vor, den Kompromissvorschlag des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Gewerbeflächenentwicklung auf dem Landeplatz unter Beibehaltung des Flugbetriebs zu beschließen. Der Grundsatzbeschluss zur Überplanung des Landeplatzes sieht die Entwicklung von Gewerbeflächen im nördlichen Teilbereich vor. Der Flugbetrieb soll beibehalten werden.

Handlungsprogramm Wohnen: Grunderwerb im Gebiet "Steinrennen II"- Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungsprogrammes Wohnen sollen die Flächen in Dingelsdorf zum Rohbaulandpreis von 125 Euro/Quadratmeter erworben werden. Insgesamt könnte die Stadt Konstanz somit etwa 72 Prozent (4.816 Quadratmeter) des ca. 0,67 Hektar großen Erweiterungsgebietes erwerben, das Grunderwerbsmodell auf der Erweiterungsfläche wäre damit erfüllt. Für das Gebiet ist ein städtebaulicher Wettbewerb vorgesehen. Das Ergebnis bildet das Rahmenkonzept für die Gesamtentwicklung. Die Finanzierung des Grunderwerbs mit rund 700.000 Euro soll aus den planmäßig verfügbaren Grunderwerbsmitteln für 2018 erfolgen.

Sanierung der Fürstenbergstraße - Das Gremium soll den Projektbeschluss zur Sanierung der Fürstenbergstraße samt den dazugehörigen Kanalsanierungsarbeiten fassen. Die Arbeiten sollen nach Beantragung der Fördergelder im Frühjahr 2019 beginnen und in mehreren Abschnitten durchgeführt werden. Die gesamte Bauzeit wird mit eineinhalb Jahren veranschlagt.

Verkauf des Grundstücks Flst. Nr. 1757/14, Wollmatingerstraße, an die WOBAK zur Errichtung von Wohnungen - Die Stadt Konstanz ist Eigentümerin eines Grundstücks an der Wollmatingerstraße, das zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum - zusätzlich zum Handlungsprogramm Wohnen - an die WOBAK verkauft werden soll. Die WOBAK plant dort die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage. Das Grundstück soll langfristig im Eigentum der WOBAK verbleiben. Die Wohnungen sollen insbesondere an Familien, Senioren und Flüchtlinge vermietet werden. Entsprechend der Planungen sollen 29,09 Prozent der Wohnungen freifinanziert gebaut und 70,91 Prozent gefördert werden. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch ein Spielplatz. Der Technische und Umweltausschuss hat der Verlagerung des Spielplatzes an den Bismarksteig hin zugunsten einer Bebauung durch die WOBAK zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Planung für den neuen Spielplatzstandort beauftragt. Damit steht das Grundstück für eine Bebauung zur Verfügung.

Anträge aus den Fraktionen:

Einführung eines Glasverbotes im Bereich des ganzen Seeufers - Die Verwaltung weist im Beschlussantrag darauf hin, dass die Stadt Konstanz als Ortspolizeibehörde derzeit im Polizeigesetz Baden-Württemberg keine Ermächtigungsgrundlage sieht, ein Glasverbot am Seeufer zu erlassen.

Erkärung zum "sicheren Hafen" - Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Konstanz gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die unbedingte Bereitschaft erklärt, auch über die bundesrechtlichen Pflichten hinaus, Bootsflüchtlinge aufzunehmen und sich dem Appell der Stadtoberhäupter der Städte Düsseldorf, Köln und Bonn vom 26. Juli 2018 anzuschließen.

"Poser" im Straßenverkehr - Die Klagen über Lärmbelästigungen (wie durch Manipulation der Auspuffe) und gefährliche Situationen im Straßenverkehr nehmen offenbar zu. Ursache sei meist fahrlässiges Handeln, das laut Antrag zwingend geahndet werden müsse.

Rauchverbot auf Spielplätzen - Laut Antrag soll auf Konstanzer Spielplätzen ein absolutes Rauchverbot (entsprechend der Schulhöfe) eingeführt werden. Die Konstanzer Umweltschutz- und Polizeiverordnung soll Ende 2018 in einigen Punkten evaluiert werden, in der auch dieses Thema berücksichtigt werden soll.

Angelegenheiten des Stiftungsrates

Der Rat entscheidet über die Einführung der "Gemeinwohl-Bilanzierung" bei der Spitalstiftung Konstanz. Hierfür soll die Stiftungsverwaltung im Haushalt 2019 ein Budget mit 80.000 Euro bereitstellen. Die Gemeinwohl-Ökonomie ist ein methodischern Ansatz (und eine gesellschaftliche Bewegung), der die Etablierung einer ethischen, ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten Wirtschaftsordnung zum Ziel hat.

Der Jahresabschluss 2015 für das Medizinische Versorgungszentrum weist einen Jahresfehlbetrag von rund 438.000 Euro auf und wird dem Rat zur Feststellung vorgelegt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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