Offener Haftbefehl
Bundespolizei bittet verurteilten Grenzgänger zur Kasse

Symbolbild | Foto: Archiv

Konstanz. Beamte der Bundespolizei haben an der Zollanlage Konstanz Autobahn eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe zahlen und die Reise im Anschluss fortsetzen.

Am Dienstagabend (7. Januar 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen polnischen Staatsangehörigen an der Zollanlage Konstanz Autobahn bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert. Gegen den 39-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vor.

Das Amtsgericht Regensburg hatte im Mai 2022 rechtskräftig einen Strafbefehl in Höhe von 2.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen ihn erlassen. Die Zahlung der Strafe war er bisher schuldig geblieben. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe vor Ort und konnte somit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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