Totschlag und versuchter Mord - Tatmotiv Habgier
Lebenslänglich für die Hohenfelser Axtattacke
Konstanz / Hohenfels. Im Verfahren um die tödlichen Axthiebe von Hohenfels, bei dem am 16. Januar diesen Jahres durch Axthiebe ein 46-Jähriger Mann tödlich verletzt wurde, und dessen zur Tatzeit 9 und 12 Jährigen Söhne schwerste Verletzungen erlitten hatte, wurde nun nach acht Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Gegen den inzwischen 36-Jährigen Angeklagten rumänischer Staatsangehörigkeit wurde die Tat an dem 46-Jährigen allerdings nur als Totschlag gewertet, das Strafmaß mit 13 Jahren aber sehr hoch angesetzt. Zehn weitere Jahre gab es für die als Mordversuch gewerteten Hiebe auf den 12-jährigen Sohn, zu lebenslänglich wurden die schweren Verletzungen an dem weiteren Sohn aufaddiert. Zudem soll der Mann hohe Schmerzensgelder an die beiden Kinder wie deren Mutter zahlen.
Der Angeklagte selbst zeigte sich zu seinen Motiven wenig kooperativ und blieb bei seiner Version, von dem 46-Jährigen zuerst angegriffen zu werden. Dagegen sprachen die Aufnahmen verschiedener Überwachungskameras vom dem Anwesen des Getöteten Landsmannes des nun Verurteilten wie eines Nachbarn, die zudem dokumentierten, dass der 36 Jährige mehrfach dort gewesen war und abpasste, als das spätere Opfer einkaufen ging. Dass hatte sich der Angeklagte im Keller des Hauses seines ehemaligen Arbeitgebers im Sinne "offener Rechnungen" am Tresor zu schaffen gemacht, um Geld zu erbeuten und war wohl vom heimkehrenden Opfer überrascht worden. Die Staatsanwaltschaft nannte als Tatmotiv Habgier in ihrer Anklage. Die Plädoyers wurden nichtöffentlich gehalten. Insgesamt 38 Zeugen und vier Gutachter wurden angehört. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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