265.000 Euro für den kommunalen Sportstättenbau
Zustupf für Hilzingen und Singen

Sportstättenzuschuss für Singen und Hilzingen | Foto: Die Hilzinger Fußballer warten schon lange auf einen Kunstrasenplatz. Jetzt wurde ein Landeszuschuss bewilligt.
swb-Bild: mu/Archiv
  • Sportstättenzuschuss für Singen und Hilzingen
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Singen/Hilzingen. Die Grüne Landtagsabgeordnete Dorothea Wehinger freut sich über die Förderzusagen innerhalb des Landesförderprogramms Kommunaler Sportstättenbau für Projekte in Singen und Hilzingen: »Das hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute“.

Das Land fördert die Sanierung des Umkleidegebäudes beim Singener Hardtstadion (69.000 Euro), den Neubau eines Kunstrasenplatzes bei den Hilzinger Hegau-Hallen (120.000 Euro) und den Umbau und die Sanierung der Wiesentalhalle in Weiterdingen (76.000 Euro).

Insgesamt werden im Jahr 2019 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 18,4 Millionen Euro unterstützt, teilt die Abgeordnete Dorothea Wehinger (GRÜNE) mit. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Eine gut ausgebaute und in Schuss gehaltene Infrastruktur sichert ein vielfältiges Sportangebot für Jung und Alt und bietet das Potential, das Angebot weiter zu entwickeln“, so die Landtagsabgeordnete Dorothea Wehinger.

Auch der Betreuungsabgeordnete im Landkreis Konstanz Karl Rombach (CDU) freut sich mit Singen und Hilzingen über die bewilligte Förderung dreier Sportstätte. „Die Sanierungs- und Baumaßnahmen an den Sportstätten sind für die Menschen ein Gewinn. Sport fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. Ich gratuliere daher Singen und Hilzingen herzlich zur Aufnahme in das Förderprogramm 2019 und freue mich darüber, dass mithilfe der Fördergelder des Landes vor Ort Neues entsteht“, sagt Karl Rombach.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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