Bürgermeister hoffen auf Joker gegen die Abbaugenehmigung im Dellenhau
Welche Rechtslage gilt für Gutachten?
Hilzingen/Gottmadingen. Überrascht waren auch die Bürgermeister der Anliegergemeinden des Dellenhau, als sie am Mittwochmorgen kurzfristig darüber informiert wurden, dass nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Kiesabbau im Dellenhau angesetzt wird, zumal im letzten Sommer das Landratsamt ja schon eine Abbaugenehmigung erteilt hatte.
Das auslösende Urteil des Europäischen Gerichtshofs, durch das diese Umweltverträglichkeitsprüfung anhand eines konkreten Falls einer „temporären Nutzung" des Waldes durch eine Stromtrasse angeordnet wurde, sei eigentlich schon aus dem Jahr 2018, hat der Gottmadinger Bürgermeister Dr. Michael Klinger herausgefunden, die Kunde davon sei wohl erst jetzt bis zum Regierungspräsidium vorgedrungen, das nun recht plötzlich hier die Kehrwende vollzogen habe, wie in einem digitalen Pressegespräch erklärt wurde.
„Wir hätten begrüßt, wenn das viel eher geschehen wäre, denn es wird das Verfahren nun auch nochmals in die Länge ziehen", sagten Dr. Klinger und der Hilzinger Bürgermeister Holger Mayer, die die Medien über ihre Standpunkte informierten. Zufrieden sind sie mit der Information, dass zumindest der Sofortvollzug der Abbaugenehmigung durch das Landratsamt erst mal ausgesetzt worden sei, wie im Mediengespräch zu erfahren war. Offen ist für sie allerdings, ob durch die nun angesetzte Umweltverträglichkeitsprüfung auch ihr Widerspruchsverfahren nun hintenangestellt wurde, das die Reaktion auf die Abbaugenehmigung war und im Frühjahr angestrengt wurde. Bis man hier die schriftliche Fassung der Ankündigung bekomme, werde es wohl auch noch Wochen gehen, wird befürchtet.
Gespannt sind die Bürgermeister jetzt allerdings vor allem darauf, auf Basis welchen Rechtsstatus das weitere Verfahren nun abgewickelt werden soll. „Aus dem neuen Teilregionalplan oberflächennahe Rohstoffe wurde das Gebiet ja inzwischen herausgenommen", macht Dr. Klinger deutlich. Als Kies-Sicherungsgebiet gebe es das Dellenhau jetzt ja gar nicht mehr, laut eines Beschlusses der Vollversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee. Die Anwendung des alten Regionalplans würde auf der anderen Seite die Beschlüsse der Regionalverbandsversammlung zur Makulatur machen. Das Landratsamt ist beauftragt, die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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