Neue Lage für die Kommunen und den Betreiber
Umweltverträglichkeitsprüfung für Dellenhau wird nachgeholt
Hilzingen/Kreis Konstanz. Für das Kiesabbauvorhaben der Kieswerk Birkenbühl GmbH & Co. KG im Gewann „Dellenhau“ wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das kündigte das Landratsamt an. Das Kiesabbauunternehmen legte dem Landratsamt Konstanz inzwischen den UVP-Bericht vor. Jetzt leitet das Landratsamt das Verfahren zur Beteiligung der Fachbehörden beziehungsweise der Träger öffentlicher Belange und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit ein, so die Ankündigung.
Am 1. Juli 2020 erteilte das Landratsamt Konstanz die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Kiesabbau auf einer 17 Hektar großen Staatswaldfläche im Gewann „Dellenhau“ auf der Gemarkung Hilzingen. Die Abbaufläche liegt zwischen den Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen und Singen. Da insbesondere die Stadt Singen und die genannten Gemeinden Rechtsmittel gegen die Genehmigungsentscheidung einlegten, wurde diese damals nicht bestandskräftig.
Aufgrund einer zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und einer hierauf erfolgten Anpassung der Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg, ist für die befristete Umwandlung von Waldflächen ab einem Flächenumfang von zehn Hektar zwingend eine UVP durchzuführen. Im Zulassungsverfahren für den Kiesabbau „Dellenhau“ erfolgte keine UVP, weshalb diese anlässlich der geänderten Rechtsauslegung nun nachzuholen ist. An der Prüfung der Unterlagen sind neben denjenigen Fachbehörden, deren fachliche Belange durch das Vorhaben beeinflusst werden könnten, auch die Stadt Singen sowie die Gemeinden Hilzingen, Rielasingen-Worblingen und Gottmadingen beteiligt.
Die Öffentlichkeit kann durch das Einsehen des UVP-Berichts und der Antragsunterlagen ebenfalls am Verfahren teilhaben. Diese werden im Landratsamt Konstanz sowie in den Rathäusern der Stadt Singen und der genannten Gemeinden ausgelegt und können während der üblichen Sprechzeiten von allen Interessierten eingesehen werden. Öffentliche Bekanntmachungen hierzu finden sich auf der Internetseite des Landratsamtes Konstanz unter LRAKN.de/bekanntmachungen, in den amtlichen Mitteilungsblättern und auf den Homepages der Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen und der Stadt Singen. Zudem sind die Unterlagen auch im UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg unter uvp-verbund.de bald verfügbar.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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