Neue Lage für die Kommunen und den Betreiber
Umweltverträglichkeitsprüfung für Dellenhau wird nachgeholt

Seit Jahren wird der Kiesabbau im Dellenhau vorbereitet. Gegen die Abbaugenehmigung haben die Anliegergemeinden Einspruch erhoben. | Foto: swb-Bild: of/Archiv
  • Seit Jahren wird der Kiesabbau im Dellenhau vorbereitet. Gegen die Abbaugenehmigung haben die Anliegergemeinden Einspruch erhoben.
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Hilzingen/Kreis Konstanz. Für das Kiesabbauvorhaben der Kieswerk Birken­bühl GmbH & Co. KG im Gewann „Dellenhau“ wird eine Umweltverträg­lich­keitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das kündigte das Landratsamt an. Das Kiesabbauunternehmen legte dem Landratsamt Konstanz inzwischen den UVP-Bericht vor. Jetzt leitet das Landratsamt das Verfahren zur Beteiligung der Fachbehörden bezie­hungs­weise der Träger öffentlicher Belange und zur Unterrichtung der Öffentlichkeit ein, so die Ankündigung.

Am 1. Juli 2020 erteilte das Landratsamt Konstanz die bau- und natur­schutz­rechtliche Genehmigung für den Kiesabbau auf einer 17 Hektar gro­ßen Staatswaldfläche im Gewann „Dellenhau“ auf der Gemarkung Hilzingen. Die Abbaufläche liegt zwischen den Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen und Singen. Da insbesondere die Stadt Singen und die genannten Gemeinden Rechtsmittel gegen die Genehmigungsentschei­dung einlegten, wurde diese damals nicht bestandskräftig.

Aufgrund einer zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Europä­ischen Gerichtshofs und einer hierauf erfolgten Anpassung der Verwal­tungs­praxis in Baden-Württemberg, ist für die befristete Umwandlung von Waldflächen ab einem Flächenumfang von zehn Hektar zwingend eine UVP durchzuführen. Im Zulassungsverfahren für den Kiesabbau „Dellenhau“ er­folg­­te keine UVP, weshalb diese anlässlich der geänderten Rechtsauslegung nun nachzuholen ist. An der Prüfung der Unterlagen sind neben denjenigen Fach­behörden, deren fachliche Belange durch das Vorhaben beeinflusst wer­den könnten, auch die Stadt Singen sowie die Gemeinden Hilzingen, Rielasingen-Worblingen und Gottmadingen beteiligt.

Die Öffentlichkeit kann durch das Einsehen des UVP-Berichts und der An­trags­unterlagen ebenfalls am Verfahren teilhaben. Diese werden im Land­rats­amt Konstanz sowie in den Rathäusern der Stadt Singen und der ge­nann­ten Gemeinden ausgelegt und können während der üblichen Sprech­zeiten von allen Interessierten eingesehen werden. Öffentliche Bekannt­mach­ungen hierzu finden sich auf der Internetseite des Landratsamtes Kon­stanz unter LRAKN.de/bekanntmachungen, in den amtlichen Mitteilungs­blät­tern und auf den Homepages der Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen, Rielasingen-Worblingen und der Stadt Singen. Zudem sind die Unterlagen auch im UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg unter uvp-verbund.de bald verfügbar.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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