Verfahren wird nun ans Landratsamt zur Genehmigung übergeben / Freigabe erst nach Auskiesung im Birkenbühl
Regierungspräsidium steht Kiesabbau im Dellenhau nicht im Weg

Dellenhau | Foto: Das Regierungspäsidium hat aus raumordnerischer Sicht den Weg frei gemacht für den Kiesabbau im Dellenhau - unter bestimmten Bedingungen. swb-Bild: of/ Archiv
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Freiburg / Hilzingen. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat den Raumordnungsbeschluss für das Gewann Dellenhau in Hilzingen am Dienstag erlassen. Ergebnis laut der Medienmitteilung: Der Kiesabbau im Dellenhau wird aus raumordnerischer Sicht grundsätzlich möglich sein. Er sei damit noch nicht erlaubt, aber der Weg sei geebnet. Auf dieser Basis könne das Landratsamt Konstanz die Zulassungsfähigkeit des Abbauvorhabens im nachfolgenden Genehmigungsverfahren prüfen, heißt es in einer Pressemitteilung des RP.

Die Behörde knüpft ihren Beschluss jedoch an bestimmte Voraussetzungen. So müssen zunächst die noch verfügbaren Staatswaldflächen am derzeitigen Standort des Betriebs in Überlingen am Ried ausgekiest werden, da dort ein vorrangig in Anspruch zu nehmendes Abbaugebiet für den Kiesabbau vorhanden ist. Außerdem gibt das RP dem Landratsamt für das nachfolgende Genehmigungsverfahren Maßgaben zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt, insbesondere vor Lärm, Staub und Verkehr mit.

„Wir haben uns in mehreren öffentlichen Terminen vor Ort mit den Sorgen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger beschäftigt und das Verfahren damit sehr bürgerorientiert und transparent gestaltet. Ich denke, wir haben eine ausgewogene Entscheidung getroffen, die einerseits dem Schutz der Menschen in der Region vor weiteren Belastungen Rechnung trägt und andererseits die Versorgungssicherheit der Region mit Kies und Sand gewährleistet“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Das RP hatte im Raumordnungsverfahren zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der raumordnerischen Vorgaben im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan raumverträglich ist. Dabei mussten potenzielle Alternativstandorte, die Bedeutung des Waldgebiets für die Erholung und den Landschaftsschutz, die Relevanz der Lärm- und Staubemissionen, die Auswirkungen auf den Verkehr sowie die Versorgungssicherheit der Region mit Kies und Sand geprüft werden.

Der Entscheidung war ein umfangreiches Verfahren vorausgegangen: Nach der Einleitung des Verfahrens im Januar 2017 gab es bereits im Februar des vergangenen Jahres ein Termin zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Danach konnten Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden schriftliche Stellungnahmen abgeben, wovon rege Gebrauch gemacht wurde.

In einem Erörterungstermin, den das RP unter der Leitung von Abteilungspräsident Dr. Johannes Dreier im Februar dieses Jahres durchführte, wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, auch im Austausch mit den Behörden Bedenken und Anregungen zu dem Vorhaben zu äußern. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die Bürgerinitiative gegen den Kiesabbau im Dellenhau haben diese Gelegenheit wahrgenommen. Ein Schwerpunkt der Äußerungen war wie im schriftlichen Verfahren die Sorge vor Lärm- und Staubbelastungen sowie die Auswirkungen auf den Straßenverkehr.

Im Ergebnis konnte dem Kiesabbauvorhaben unter jeweils mehreren Maßgaben zu den Schutzgütern Mensch, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen, Landschaft sowie Verkehr und Denkmalpflege die Raumverträglichkeit bescheinigt werden. Die Raumverträglichkeit steht unter der Bedingung, dass ein auf den Staatswaldflächen anliegendes Restvorkommen am derzeitigen Standort des Betriebs in Überlingen am Ried möglichst vollständig ausgekiest wird, bevor es zum Aufschluss des Vorkommens im Gewann Dellenhau kommt. So wird dem im Landesentwicklungsplan sowie Regionalplan festgelegten Grundsatz der möglichst vollständigen Ausnutzung des Rohstoffvorkommens an einem Standort sowie der im Regionalplan vorgesehenen grundsätzlichen Stufenfolge von Abbau- und Sicherungsgebiet Rechnung getragen.

Das RP weist darauf hin, dass die raumordnerische Beurteilung in der Gemarkungsgemeinde Hilzingen sowie in Singen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen ausgelegt und dort öffentlich einsehbar sein wird. Außerdem ist sie auf der Homepage des RP unter www.rp-freiburg.de , Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht (aus technischen Gründen allerdings erst am Mittwoch).

Im Übrigen besitzt die Entscheidung keine unmittelbare Außenwirkung, sondern ist lediglich verwaltungsintern bei nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu beachten, heißt es aus Freiburg. Daher ist sie auch nicht mit Rechtsmitteln angreifbar, wird die Medienmitteilung ergänzt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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