Die Ortskernsanierung in Hilzingen startet bald in die nächste Phase
Hilzingen wird weiter für die Zukunft fit gemacht
Hilzingen. Zu einer Infoveranstaltung über die nächsten Schritte bei der Ortskernsanierung hatte die Gemeinde Hilzingen am Montagabend eingeladen. Viele Detailfragen müssen noch vom Gemeinderat entschieden werden. Jürgen Pfaff vom Planungsbüro »faktorgruen« erläuterte den bisherigen Stand der Planungen. Die Hauptstraße soll im ersten Abschnitt von der Gottmadinger Straße bis zur Kirche saniert werden. Dabei wird die Parksituation so verändert das die Autos auf dem verbreiterten und leicht abgesenkten Bürgersteig parken. Die Fahrbahn wird dadurch optisch schmaler, während der Raum für die Fußgänger breiter wirkt. Dadurch soll auch die Lage für die Geschäfte attraktiver werden, so Pfaff. »Damit wollen wir auch Hilzingen für die Zukunft fit machen«, betonte er. Einige Anwesende brachten noch konstruktive Vorschläge in Bezug auf die Lage der Bushaltestellen und die Parkplatzsituation ein, die in die Planungen mit aufgenommen werden sollen. Bürgermeister Metzler sicherte den Anwesenden zu, dass sich die Zahl der in dem Gebiet vorhandenen Parkplätze durch die Sanierung nicht verringern wird.
Die Bauarbeiten für diesen Abschnitt sollen im März 2019 beginnen und sich bis in den Herbst erstrecken. Pfaff versprach, dass die Arbeiten so organisiert werden, dass die Beeinträchtigungen für die Anwohner und die Geschäfte in diesem Bereich möglichst gering bleiben. Zudem müssen die Anlieger im Hinblick auf eine Kanalsanierung keine Erschließungsbeiträge entrichten, betonte Kristin Seifert von der STEG, der Stadtentwicklungsgesellschaft, die Sanierungsträger in Hilzingen ist. Bevor die Arbeiten in Angriff genommen werden, soll es noch, voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen, Gespräche mit den Anwohnern geben. Dort wo Privatgrundstücke in die Planung mit einbezogen sind, wird die Gemeinde nach Abschluss der Planungen auf die Eigentümer zukommen. Die Grundstücksteile sollen dann nach Möglichkeit erworben werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt waren die Erläuterungen zur Satzungsänderung vom vereinfachten Verfahren zum umfassenden Verfahren. Die Satzungsänderung war 2017 auf Verlangen des Regierungspräsidiums notwendig geworden. Der Unterschied ist, dass dem vereinfachten Verfahren die Annahme zugrunde liegt, dass es keine sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen gibt. Ein Gutachten hat allerdings ergeben, dass es in Teilen des Sanierungsgebiets zu eben solchen Erhöhungen des Bodenwerts kommt, erläuterte Johann Schiefele von der STEG den Anwesenden. Das bedeutet, dass sich der Grundstückswert auf Grund der Sanierungsmaßen erhöht. Das Gutachten rechnet in verschiedenen Bereichen des Sanierungsgebiets mit einem Betrag zwischen vier und zehn Euro pro Quadratmeter. Im Grunde könnte die Gemeinde die entsprechenden Beträge um die sich der Grundstückswert erhöht als Abschlagszahlung für die Sanierungskosten von den jeweiligen Grundstücksbesitzern einfordern. Bürgermeister Rupert Metzler betonte jedoch, dass man dabei die Bagatellregelung nutzen wolle, die es der Gemeinde erlaubt auf die Erhebung der Beträge zu verzichten, wenn der Aufwand größer ist als der Betrag um den sich der Bodenwert erhöht. »Ich kann mir, Stand heute, nicht vorstellen, dass der Gemeinderat hier Gelder abgreifen möchte«, beruhigte er die betroffenen Grundstückseigentümer.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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