Friedhofsgebühren werden angepasst
»Gewaltige Kostensprünge«

Die Friedhofskultur hat in Hilzingen (im Bild der Binninger Friedhof) und seinen Ortsteilen einen hohen Stellenwert. Nun mussten nach acht Jahren die Friedhofsgebühren kräftig angehoben werden. | Foto: swb-Bild: mu
  • Die Friedhofskultur hat in Hilzingen (im Bild der Binninger Friedhof) und seinen Ortsteilen einen hohen Stellenwert. Nun mussten nach acht Jahren die Friedhofsgebühren kräftig angehoben werden.
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Hilzingen. Die großen Kostensprünge überraschten so manchen Gemeinderat, denn die Friedhofsgebühren in Hilzingen werden kräftig erhöht. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die letzte Gebührenanpassung liegt bereits acht Jahre zurück und lag im Jahr 2020 bei gerade einmal 36,5 Prozent.

Um die Kalkulation wieder auf den neusten Stand zu bringen beauftragte die Verwaltung die Firma Allevo Kommunalberatung. Sie erstellte eine Übersicht mit unterschiedlichen Deckungsgraden für Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren.

Favorisiert wurde von seiten der Verwaltung ein Gesamtkostendeckungsgrad von 70 Prozent, der auch von der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlen wird. Dieser führt zum Beispiel bei einem Urnengrab zu einer Erhöhung von 383 Euro auf 1.593 Euro und bei einem Doppelgrab von 2.038 Euro auf 5.000 Euro.

»Die Kostensprünge sind gewaltig, aber da müssen wir jetzt mit ganzen Schritten vorangehen«, erklärte Prof. Dr. Sigmar Schnutenhaus (FDP). Ihm sei bewusst, wie wichtig die Bestattungskultur im Ort ist, deshalb sollte man bei sozialen Notlagen sensibel reagieren, fügte er an.

Auch Andrea Baumann (SPD / UL) zeigte Verständnis für die Anhebung der Gebühren: »Diese wurden schon lange nicht mehr angehoben«, begründete sie und wies darauf hin, dass sich die Gesamtgemeinde Hilzingen sechs Friedhöfe in ihren Ortsteilen leiste, die schließlich auch unterhalten werden müssen.

Dem stimmte Bürgermeister Holger Mayer zu und betonte, dass die Friedhöfe sehr gepflegt seien und die Gemeinde immerhin noch 30 Prozent der Friedhofsgebühren bei einer Bestattung übernehme.

Einstimmig bewilligte das Gremium schließlich die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante, in der der Anteil der Bestattungsgebühren (Kosten des Bestattungsunternehmens) zu 100 Prozent an den Gebührenträger weitergegeben wird und bei den Grabnutzungsgebühren 63 Prozent. Zusammen ergibt dies ein Gesamtkostendeckungsgrad von 70 Prozent.

Zusätzlich soll in die Satzung ein Antrag von Gemeinderätin Baumann aufgenommen werden, dass Grabsteine aus »ausbeuterischer Kinderarbeit« auf den Hilzinger Friedhöfen wieder verboten werden.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

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