5:5 Stimmen bei Abstimmung im Planungausschuss / Privilegierung besteht
Schlagabtausch um Gurken-Gewächshaus geht weiter
Singen. Der Ortschaftsrat des Stadtteils Schlatt hatte das Bauvorhaben schon zwei Mal abgelehnt. Und auch im Singener Ausschuss für Stadtplanung und Bauen fand der Bauantrag der „Gärtnersiedlung Reichenau“ für ein Gurkengewächshaus erneut keine Mehrheit. Mit 5 gegen 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurde das Projekt, das an die bereits anschließenden Paprika-Gewächshäuser in Beuren anschließen würde, an den Gemeinderat überwiesen. Und der müsste nun zustimmen.
Patrick Wacker als stellvertretender Leiter der Baurechtsabteilung im Rathaus hatte im Vorfeld die Fachbehörden abgefragt. Seitens des Landwirtschaftsamts werde die Konzentration einer solchen Anlage schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen begrüßt. Die Wasserwirtschaft sieht keine Probleme in der Nutzung der Aach für den Wasserbedarf, der über die Rückhaltebecken hinaus geht. Auch die Straßenbehörde sieht keine Blendwirkung für die Straßen. Der Rückbau werde über Baulasten und Bankbürgschaften im Vorfeld gesichert, sagte er.
Markus Weber signalisierte seine Ablehnung nochmals, von seiner Seite aus könne ruhig das Regierungspräsidium das Baurecht schaffen, dann habe man wenigstens einen Buhmann. Auch Sabine Danassis kündigte an, hier bis zum „bitteren Ende“ gehen zu wollen und kündigte Ablehnung an. Mit fünf gegen fünf Stimmen gab es bei zwei Enthaltungen noch keine Zustimmung, weshalb nun die Abstimmung im Gemeinderat der nächste Schritt sein wird. OB Bernd Häusler unterstrich den Rechtsanspruch des Vorhabens. Wenn der Gemeinderat am Dienstag ablehne, werde er dieser Abstimmung widersprechen müssen, dann werde am 6. Dezember erneut abgestimmt, und bei erneuter Ablehnung werde dann das Regierungspräsidium das Baurecht schaffen.
Adam Rosol erläuterte zuvor die Rechtslage des „Privilegierten Vorhabens“. Schon in der ersten Stufe habe dies das Regierungspräsidium bei den Paprika-Gewächshäusern vorgestellt. Die Privilegierung entspreche einer seit 1998 definierten Stufe Zwei, auf denen nicht einfach auf Feldern angebaut werden könne, sondern dies eben zum Beispiel auch in Gewächshäusern. Gleichzeitig habe der Gesetzgeber den Gemeinden aber auch die Möglichkeit, solche Entwicklungen zu steuern. Man könne da zum Beispiel Konzentrationsfelder einplanen, in denen die Gewächshäuser zulässig seien, um damit den übrigen Außenbereich zu schützen. Dazu müsse man als Instrument den Teilfächennutzungsplan, also i in diesem Fall für das Gebiet der ganzen Verwaltungsgemeinschaft.
Man dürfe die Flächen dabei nicht zu klein und zu knapp fassen, sonst habe die Planung vor Gerichten letztlich keinen Bestand. „Man muss da dann schon damit rechnen, dass diese Flächen dann etwas größer sind“, unterstrich Adam Rosol. Das Verfahren sei ähnlich wie die Bearbeitung des Flächennutzungsplans zum Thema Windenergie. Während man bei der Windenergie es vier bis fünf Standorte gegeben habe, von denen letztlich einer Übrig geblieben seien, käme für die Gewächshäusergebiete praktisch der ganze Außenbereich in Frage. Gegenwärtig gebe es zu keine Gesetze, keine Erlasse, keine Handlungsanweisungen und auch noch keine Urteile. „Da gibt es praktisch nichts“, zuckte Rosol mit den Achseln. Wenn man eine Konzentrationszone definieren wolle, wäre sie auf jeden Fall viel größer als das, was schon da ist“, so Rosol weiter. Sein Fazit: jetzt einen Flächennutzungsplan auf den Weg zu schicken, würde nichts bringen.
„Ich möchte den Reichenauern empfehlen, die Gurken dann wenigstens als Singener Gurken zu verkaufen´, wenn sie schon auf diesem Hoheitsgebiet wachsen“, fügte dem Gemeinderätin Marion Czajor hinzu, die vermutete, dass dies sicher nicht das letzte Baugesuch in dieser Richtung sei.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare