Bundesanwaltschaft in Bern eröffnete Strafverfahren nach Sprengstoff-Fund
Fahrer festgenommen, Fahrzeug sichergestellt

Sprengstoff Fund | Foto: Der Grenzübergang Bietingen / Thayngen war gestern wegen eines Großeinsatzes der Polizei bis Mittags geschlossen.
swb-Bild: Archiv
  • Sprengstoff Fund
  • Foto: Der Grenzübergang Bietingen / Thayngen war gestern wegen eines Großeinsatzes der Polizei bis Mittags geschlossen.
    swb-Bild: Archiv
  • hochgeladen von Ute Mucha

Bietingen / Thayngen. Die Bundesanwaltschaft in Bern liefert weitere Informationen zur Schließung des Grenzübergangs Bietingen / Thayngen am Donnerstag: »In der Nacht vom 3. auf den 4. November 2021 wurde anlässlich einer Fahrzeugkontrolle am Grenzübergang Thayngen Sprengstoff in einem Fahrzeug gefunden. Daraufhin wurde der Grenzübergang gesperrt und verschiedene Einsatzkräfte aufgeboten, darunter die Polizei, die Feuerwehr und Sprengstoffexperten. Es gab keine Detonation sowie keine verletzten Personen oder Sachschäden, der Grenzübergang konnte gegen Mittag wieder geöffnet werden. Da es sich um Sprengstoff handelte, übernahm zuständigkeitshalber die Bundesanwaltschaft (BA) die Ermittlungen zusammen mit fedpol und der Kantonspolizei Schaffhausen.

Die BA eröffnete am 4. November ein Strafverfahren gegen den Fahrer des Fahrzeugs, u.a. wegen des Verdachts der versuchten Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB).

Die unverzüglich eingeleiteten Ermittlungen der BA mit fedpol und der Kantonspolizei haben zum Ziel, die Rolle und die Absichten des Beschuldigten zu klären. Gemäß jetzigem Erkenntnisstand liegt kein terroristisches Motiv vor. Die Abklärungen laufen in alle Richtungen, geprüft wird unter anderem auch ein allfälliger Zusammenhang mit der Sprengung von Bankomaten.

Der Fahrer wurde festgenommen und einvernommen. Das Fahrzeug sowie verschiedene Gegenstände (u.a. Sprengstoff und Werkzeug) wurden sichergestellt.

Die BA hat für den Beschuldigten Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmaßnahmengericht beantragt. Bis zum definitiven Entscheid des Zwangsmaßnahmengerichts verbleibt der Beschuldigte in Haft.

Es gilt die Unschuldsvermutung«, so die BA.

Autor:

Ute Mucha aus Moos

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.