Ermittlungsverfahren eingeleitet
Zwei Verstöße gegen das Waffengesetz am Grenzübergang Bietingen

Foto: Symbolbild

Bietingen/Thayngen. Am vergangenen Wochenende haben Beamte der Bundespolizei zwei Verstöße gegen das Waffengesetz am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH) festgestellt. Sie stellten ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät sowie einen verbotenen Teleskopschlagstock sicher.

Am Samstagmittag (29. Juni 2024) kontrollierten die Bundespolizisten einen 43-jährigen eritreischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Bei der Kontrolle stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen auffälligen Gegenstand im Zugriffsbereich des Fahrers fest. Die genauere Überprüfung des Gegenstandes ergab, dass es sich um ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät handelte und somit einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellte. Die Beamten stellten den Gegenstand sicher und verweigerten ihm die Einreise nach Deutschland. Gegen den Fahrer leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Am frühen Sonntagmorgen (30. Juni 2024) kontrollierten die Bundespolizisten einen 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen bei der Einreise am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH). Auf dem Beifahrersitz stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen verbotenen Teleskopschlagstock fest, den sie sicherstellten. Im Anschluss konnte der Reisende die Fahrt fortsetzen. Gegen die Person leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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