Polizeikontrollen
Vier Festnahmen innerhalb von sieben Stunden

Symbolbild | Foto: Archiv

Konstanz/Gottmadingen. Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz nahmen innerhalb von sieben Stunden vier gesuchte Personen fest und vollstreckten dabei vier offene Haftbefehle wegen Verstößen gegen das Strafgesetzbuch, das Aufenthalts- und Straßenverkehrsgesetz.

Bei der Einreise aus der Schweiz haben Bundespolizisten am Donnerstagmittag (16. November) einen Haftbefehl vollstreckt. Das Amtsgericht Tauberbischofsheim hatte den 41-jährigen französischen Staatsangehörigen im Sommer 2021 wegen eines Vergehens gegen das Straßenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weil der in Frankreich Wohnhafte bisher nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Mosbach einen Haftbefehl. Der 41-Jährige konnte eine ihm drohende Gefängnisstrafe durch Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 781 Euro abwenden und durfte seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Kurze Zeit später kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Grenzübergang Konstanz-Autobahn einen weiteren französischen Staatsangehörigen. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach suchte nach dem 51-Jährigen wegen Betrugs.
Er konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und die geforderte Geldstrafe von 400 Euro vor Ort begleichen. Er setzte im Anschluss seine Reise fort.

Am Abend stellten Bundespolizisten einen 67-jährigen schweizerischen Staatsangehörigen am Bahnhof in Konstanz fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Überlingen verurteilte den Gesuchten im Sommer 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 5250 Euro.
Er konnte die geforderte Geldstrafe nicht begleichen und trat ersatzweise eine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz an.

Im Rahmen einer Kontrolle eines Fernreisebusses am Grenzübergang Bietingen konnte kurze Zeit später ein 25-jähriger ghanaischer
Staatsangehöriger festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe suchte ihn wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.
Auch er konnte die geforderte Geldstrafe von 1000 Euro nicht bezahlen und trat ersatzweise eine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz an.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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