Verfahren gegen neuen Inhaber eröffnet
Teures Segelboot sollte am Zoll vorbeischippern
Gottmadingen-Bietingen. Ein aufgeladenes Segelboot im Wert von rund 150.000 Schweizer Franken wollte ein Deutscher am vergangenen Montag, 1. Juli, im Reiseverkehr beim Zollamt Bietingen über die Grenze bringen. Das auffällige Gespann blieb von den Zöllnern natürlich nicht unbemerkt.
Kurz nach dem Grenzübergang angehalten und auf Verzollungsunterlagen angesprochen, erklärte der 47-jährige Mann aus dem Raum Tübingen, das Segelboot hätte er in der Schweiz gekauft und er würde es bei seinem zuständigen Binnenzollamt verzollen.
„Grundsätzlich ist es den Zollbeteiligten freigestellt, die Waren direkt an der Grenze oder bei ihren örtlich zuständigen Binnenzollamt zu versteuern“ erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. „Entscheidet sich der Zollbeteiligte für die zweite Variante, muss das spätestens an der Grenze beim Zoll angemeldet und eine Sicherheit für die zu erwartenden Abgaben entrichten werden", wird die Rechtslage erklärt.
Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die errechneten Abgaben in Höhe von rund 32.300 Euro zahlte er dann einen Tag später. Bis dahin blieb das Segelboot erstmal als Sicherheit für die Einfuhrabgaben beim Zoll in Bietingen verwahrt.
Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens übernahm die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.
Quelle: Hauptzollamt Singen
Autor:Presseinfo aus Singen |
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