Grenzkontrollen
Bundespolizisten vollstrecken drei offene Haftbefehle

Symbolbild | Foto: Archiv

Konstanz/Gottmadingen-Bietingen. Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben drei gesuchte Personen festgenommen und vollstreckten dabei drei offene Haftbefehle wegen Verstößen gegen das Strafgesetzbuch sowie gegen das Aufenthaltsgesetz.

Bei der Einreise aus der Schweiz haben Bundespolizisten am Samstagmorgen (2. März) am Grenzübergang Bietingen/Thayngen einen Haftbefehl vollstreckt. Das Amtsgericht Singen hatte einen 29-Jährigen im Frühling 2023 wegen eines Vergehens gegen das
Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil der 28-Jährige bisher nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Konstanz einen Haftbefehl.

Der 28-Jährige konnte eine ihm drohende Gefängnisstrafe durch Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von 300 Euro abwenden und durfte seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Samstagmittag (2. März) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Bahnhof Konstanz einen 30-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg suchte nach ihm wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Das Amtsgericht Kelheim hatte ihn im Winter 2023 rechtskräftig verurteilt.

Er konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro vor Ort nicht begleichen und trat ersatzweise eine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz an.

Kurze Zeit später stellten Bundespolizisten einen 28-Jährigen am Grenzübergang Konstanz-Autobahn fest. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau vor. Das Amtsgericht Passau verurteilte den Gesuchten im Sommer 2021 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 200 Euro. Nach Begleichung der offenen Geldstrafe konnte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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