Offene Geldstrafen nicht beglichen
Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Grenzübergang Bietingen
Gottmadingen-Bietingen. Am Dienstag, 2. Juli, haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Bietingen drei offene Haftbefehle vollstreckt. Da die offenen Geldstrafen nicht beglichen werden konnten, mussten die Gesuchten ihre Haftstrafen antreten.
Am frühen Dienstagmorgen kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen slowakischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH) bei der Einreise in das Bundesgebiet. Der 41-Jährige wies sich mit einer gültigen slowakischen Identitätskarte aus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Amtsgericht Böblingen erließ gegen ihn einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Diebstahls mit Waffen. Da er die offene Geldstrafe nicht zahlen konnte, muss er nun eine 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten der Bundespolizeiinspektion in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Nur wenige Stunden später kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei Reisende eines Flixbus am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH) bei der Einreise in das Bundesgebiet. Bei einem 36-jährigen deutschen Staatsangehörigen kamen gleich zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hannover zum Vorschein. Gegen ihn erließ das Amtsgericht Hannover im März und November 2023 jeweils einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen in mehreren Fällen. Er konnte vor Ort keine der offenen Geldstrafen bezahlen und muss daher seine insgesamt 125-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Beamte der Bundespolizeiinspektion brachten ihn dazu in die JVA Konstanz.
Quelle: Polizeipräsidium Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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