Grenzkontrollen
Bundespolizei nimmt vier gesuchte Männer fest

Symbolbild | Foto: Archiv

Konstanz/Gottmadingen. Am vergangenen Montag haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz vier gesuchte Männer festgenommen. Zwei konnten die Geldstrafe bezahlen, die anderen beiden sitzen nun im Gefängnis.

Einsatzkräfte stellten am Montagmittag (20. November 2023) in Konstanz einen 24 Jahre alten Mann bei der Einreise fest. Gegen den 24-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz war der Gesuchte im Februar 2023 rechtskräftig vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden.

Knapp 30 Minuten später folgte ebenfalls in Konstanz der nächste Fahndungserfolg für die Bundespolizisten. Ein 35-Jähriger wollte ebenfalls nach Deutschland einreisen. Gegen ihn bestand ein offener Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Potsdam. Das Amtsgericht Brandenburg verurteilte den 35-Jährigen im Dezember 2022 wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1620 Euro.

Beide Männer konnten die offene Geldstrafe begleichen und ihre Reise anschließend fortsetzten.

Wenige Stunden später ging den Einsatzkräften ein weiterer gesuchter Mann ins Netz. Im Rahmen einer Kontrolle eines Fernreisebusses konnte ein 46-jähriger Mann festgestellt werden. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg vor. Wegen Diebstahls war der Gesuchte bereits im Sommer 2019 rechtskräftig vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldstrafe von 980 Euro verurteilt worden.

Im Raum Bietingen endete der Tag mit einer letzten Festnahme. Bei der Einreise nach Deutschland haben die Bundespolizisten einen 45-Jährigen kontrolliert. Gegen ihn bestand ein offener Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Mann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 980 Euro.

Die beiden letztgenannten Männer konnten die geforderten Geldstrafen nicht begleichen und traten ersatzweise eine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt an.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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