Gailinger Gemeinderat berät über Zweitwohnsteuer
Diskussion über neue Definition
Gailingen. Mit der Bildung von Haushaltsresten und der Änderung der Zweitwohnsteuersatzung befasste sich der Gailinger Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung. Für den aktuellen Haushalt wurden Haushaltsreste gebildet. Dazu gehören Investitionen, die im Vorjahr nicht vollständig umgesetzt wurden sowie zusätzliche Mittel für weitere Projekte.
Bei den Einnahmen handelt es sich um rund 1,25 Millionen Euro, dagegen stehen auf der Ausgabenseite etwa 770.000 Euro. Darin sind die Umbauarbeiten im Friedrichsheim enthalten. Die Gemeinde hat mittlerweile die Bauherrschaft übernommen. Zur Finanzierung der restlichen Arbeiten wurden rund 450.000 Euro kalkuliert. Weitere Haushaltsreste entfallen auf den Erwerb von Grundstücken und auf das Mobilitätskonzept. »Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorrübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung inne hat. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als drei Monaten«, diese Formulierung zur
Ergänzung der Zweitwohnungssteuersatzung führte zu Diskussionen im Gremium.
Die Räte waren der Auffassung, dass die Eltern, deren Kinder sich im Jugendwerk befinden, für einen längeren Aufenthalt nicht noch zusätzlich besteuert werden müssen. Außerdem ginge es um die von Ärzten bescheinigte Notwendigkeiten. Der Gemeinderat beschloss dann die Formulierung »vorrübergehender Zeitraum« neu zu definieren. Die Änderung der Satzung wurde vertagt.
Autor:Ute Mucha aus Moos |
Kommentare