Verdächtigter bleibt im Gefängnis
OLG Karlsruhe erweitert Haftbefehl im Fall Robert S.

Symbolbild Oberlandesgericht Karlsruhe | Foto: Justiz BW
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Konstanz/ Karlsruhe. Nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls (Anmerkung der Redaktion: Anordnung von Maßnahmen, die den Zweck der Untersuchungshaft gleichwertig ersetzen) hatte eine gegen diese gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft Konstanz im Fall der verschwundenen 21-jährigen Frau Jasmin M. aus Eigeltingen Erfolg, wie das Oberlandesgericht Konstanz am Mittwoch per Medienmitteilung informierte.

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 29. August entschieden, dass der Angeschuldigte Robert S. – über die im Haftbefehl des Landgerichts Konstanz vom 9. August aufgeführten Taten hinaus – dringend verdächtig ist, zum Nachteil von Jasmin M. eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen zu haben, so die Mitteilung des Gerichts.

Auch wenn die Leiche von Jasmin M. bisher nicht aufgefunden werden konnte, sei unwahrscheinlich, dass Jasmin M. untergetaucht ist und sich – seit nunmehr mehr als 6 Monaten – verborgen hält. Nach derzeitigem Sachstand sei es aufgrund einer Gesamtschau zahlreicher Indizien hoch wahrscheinlich, dass sie am 19. Februar 2023 wohl in ihrer Wohnung durch den Angeschuldigten getötet worden sei, verorten die Richter aus Karlsruhe die derzeitige Ermittlungslage.
Auf welche konkrete Weise der Angeschuldigte Jasmin M. zu Tode gebracht habe, lasse sich derzeit nicht näher feststellen. Deshalb sei zugunsten des Angeschuldigten zum jetzigen Zeitpunkt anzunehmen, dass er ihren Tod nicht vorsätzlich herbeigeführt habe.
Es bestehe aber der dringende Verdacht, dass der Angeschuldigte Jasmin M. mit einer vorsätzlichen Gewalthandlung - wie Schlägen, Tritten oder auf andere unblutige Weise - attackiert und sie hierdurch zumindest fahrlässig zu Tode gebracht habe.

Da der Angeschuldigte mit der Verhängung einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen habe - die Rede ist von bis zu 15 Jahren - bestehe für ihn ein großer Fluchtanreiz, folgert das Gericht.
Vor diesem Hintergrund sei die vom Landgericht Konstanz angeordnete Außervollzugsetzung des Haftbefehls nicht gerechtfertigt gewesen.

Der Beschluss des Karlsruher Oberlandesgerichts bedeutet nicht, dass ein Verfahren gegen Robert S. jetzt eröffnet wird, es betrifft nur die Verlängerung des Haftbefehls gegen den Verdächtigten. Über die Eröffnung eines Verfahrens entscheidet das Konstanzer Landgericht. Trotz wochenlanger Suche über die Region hinaus gibt es nach wie vor von der vermissten Jasmin M.

Quellen: OLG Karlsruhe, Archiv SWB

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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