Vermisstenfall Jasmin M.
Der Angeschuldigte Robert S. bleibt nun doch vorerst in Untersuchungshaft
Konstanz/Eigeltingen. Das juristische Hin und Her im Vermisstenfall Jasmin M. geht weiter. Nun bleibt der Angeschuldigte Robert S. doch vorerst in Untersuchungshaft, wie das Landgericht Konstanz mitteilt:
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat gegen den Beschluss der zuständigen Strafkammer vom 9. August (Außervollzugsetzung des gegen Robert S. bestehenden Haftbefehls) Beschwerde eingelegt und hierbei beantragt, den Angeschuldigten Robert S. bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde durch das Beschwerdegericht (Oberlandesgericht Karlsruhe) nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Dem Antrag, den Angeschuldigten Robert S. bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen, hat die Kammer mit heutigem (10. August) Beschluss stattgegeben. Die Akten werden nunmehr dem zuständigen Beschwerdegericht zur Entscheidung über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den Beschluss vom 9. August vorgelegt.
Bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts verbleibt Robert S. aufgrund des heutigen Kammerbeschlusses in Untersuchungshaft. Gegen die Entscheidung steht dem Angeschuldigten Robert S. ebenfalls ein Rechtsmittel zu.
Quelle: Landgericht Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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