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Zustimmung zur systematischen Verwendung der AHV-Nummern
Schaffhausen. Der Regierungsrat äussert sich - in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren sowie der Schweizerischen Informatikkonferenz - positiv zur geplanten Erleichterung der systematischen Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern festhält.
Ziel ist, dass die Verwaltungsabläufe durch eine kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter werden. Künftig sollen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden die AHV-Nummer generell für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden dürfen. Dadurch können Verwechslungen bei der Bearbeitung von Personendossiers vermieden werden. Dies trägt zugleich zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie «E-Government Schweiz» bei und erhöht auch die Kosteneffizienz der Verwaltungen. Aktuell ist die systematische Verwendung der AHV-Nummer nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Die Vorlage soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden nicht mehr für jede neue systematische Verwendung der AHV-Nummer eine spezifische gesetzliche Grundlage benötigen, sondern generell dazu ermächtigt sind. Die systematische Verwendung auf rein private Art ist hingegen nach wie vor ausgeschlossen. Wer die AHV-Nummer systematisch verwendet, ist wie bisher verpflichtet, den Datenschutz zu garantieren. Damit auch die Informationssicherheit gewährleistet ist, müssen verschiedene technische und organisatorische Massnahmen getroffen werden.
Nach Ansicht der Regierung wird mit der Erleichterung der systematischen Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden eine Qualitätssteigerung von Datenbanken und eine Effizienzsteigerung bei der Verwaltungsführung und dem Informationsfluss zwischen den Behörden erreicht. Dies ist gerade auch im Hinblick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen entscheidend. Im Übrigen ist es sehr zu begrüssen, dass den datenschutzrechtlichen Bedenken in der Vorlage ebenfalls gebührend Rechnung getragen wird.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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