Gruppen beschränkt auf 5 Personen / Kinder-Notbetreuung wird auf neue Beine gestellt
Vorstufe zur Ausgangssperre auch in der Schweiz
Schaffhausen. Angesichts doch großer Sorglosigkeit in der Bevölkerung, was die Zusammenkünfte mehrerer Personen betritt, wurde durch den Bundesrat in Bern am Freitag eine Vorstufe der Ausgangssperre erklärt. Nicht nur sämtliche Veranstaltungen inklusive Gottesdienste sind untersagt, sondern jegliche Ansammlungen von über 5 Personen. Die Regierung des Kanton Schaffhausen verbindet damit den dringenden Appell an die Bevölkerung, sich strikt an die behördlichen Anweisungen zu halten, Verantwortung zu übernehmen und solidarisch zu sein, so die Erklärung am Freitagnachmittag.
Mit der neuen Verordnung wurde die Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Krise neu aufgestellt
Das Betreuungsangebot der Schulen wird neu an einzelnen bezeichneten Standorten in den Gemeinden (i.d.R. Kindergärten und/oder Schulen) installiert und löst am Mittwoch, den 25. März 2020 die aktuelle Übergangslösung ab. Die Betreuung wird auch während den im April stattfindenden Frühlingsferien – mit Ausnahme der Osterfeiertage von Karfreitag bis und mit Ostermontag – in Betrieb sein. Die Verantwortlichen der Gemeinden wurden am 19. März 2020 vom Kanton beauftragt, für den Aufbau und den Betrieb besorgt zu sein.
Die Angebote der Schulen richten sich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule, deren Eltern die Betreuung zuhause nicht übernehmen können, weil sie beispielsweise im Gesundheitswesen, bei einer Blaulichtorganisation oder in anderen Bereichen arbeiten, welche für die Grundversorgung der Bevölkerung unerlässlich sind.
Die Betreuungsangebote in den Kitas, Krippen und Horte sind weiterhin aufrecht zu erhalten. Im Sinne der allgemeinen Solidarität und gemeinsamen Verantwortung werden die Erziehungsberechtigten jedoch eindringlich gebeten, ihre Kinder – wenn immer möglich – zu Hause zu betreuen. Der Kanton vermittelt bei Bedarf personelle Unterstützung und ist besorgt, den Betreuungsinstitutionen Zugang zu Schutzmaterial zu ermöglichen.
Die Gemeinden tragen zusammen mit dem Betreuungspersonal an den Schulen, Kitas, Krippen und Horten ganz wesentlich zur Bewältigung der Notsituation bei. Das gemeinsame Ziel der Betreuungsangebote ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit von wichtigen Berufsgruppen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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