Führungsprobleme ausgemacht - Kommission überschreitet Aufgabenstellung
Untersuchung zum Fall BBZ vorerst abgeschlossen

Symbolbild | Foto: Symbolbild Regierung

Schaffhausen. Die nach der Eskalation eines schulinternen Konflikts am Berufsbildungszentrum Schaffhausen (BBZ) vom Erziehungsdepartement angeordnete Untersuchung der Vorkommnisse und der Führungskultur am BBZ ist vorerst abgeschlossen. Der Abschlussbericht der Subkommission der Aufsichtskommission BBZ/HFS und der Bericht der externen Fachperson betreffend Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz kommen zu diametral unterschiedlichen Ergebnissen. Das angeordnete externe Drittgutachten kommt zum Schluss, dass der Bericht der Subkommission nicht nach den allgemeinen Regeln einer unabhängigen, unvoreingenommenen und neutralen Untersuchung erstellt wurde. Weiter hält es fest, dass sich der Bericht der externen Fachperson insbesondere mit den Teilbereichen "Führungskultur" und "Führungsverhalten des Rektors" befasst und vor diesem Hintergrund als in der Sache tiefer schürfend und umfassender ist. Aufgrund der vorliegenden Berichte besteht insbesondere Handlungsbedarf im Bereich des Führungsverhaltens der Schulleitung, beim Arbeitsklima am BBZ und bei der Zusammenarbeit des BBZ mit dem Erziehungsdepartement. Für den Regierungsrat hat ein gut funktionierendes BBZ höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund müssen die Vorkommnisse weiter aufgearbeitet und nachbearbeitet werden sowie entsprechende Massnahmen umgesetzt werden.

Der Untersuchungsauftrag betreffend das Berufsbildungszentrum (BBZ) wurde in einem Schreiben vom 30. November 2018 an die Aufsichtskommissionen von BBZ und HFS von Regierungsrat Christian Amsler und vom Präsidenten der Aufsichtskommission HFS BBZ, Erwin Gfeller, gemeinsam wie folgt umschrieben: Untersuchungsgegenstand soll einerseits (1.) die Irritation rund um die Frage der Notengebung und insbesondere (2.) die Rolle der Führungsebene des BBZ sein, andererseits (3.) das Arbeitsklima am BBZ und dabei speziell (4.) das Führungsverhalten des Rektors im Bereich Integrität am Arbeitsplatz. Der Untersuchungsgegenstand war demnach klar und wurde sodann am 20. Dezember 2018 gegenüber dem Präsidenten der Subkommission schriftlich dahingehend konkretisiert, dass neben dem „Notenfall“, das Thema „Integrität am Arbeitsplatz – Angstkultur“ sowie die „Führung an der Schule – Funktionieren des Rektors/der Schulleitung gegenüber Lehrpersonen und auch im Umgang mit Vorgesetzten (Departementsvorsteher, Departementssekretär, Rechtsdienst)" zu klären sei.

Zusätzlicher Beizug einer externen Vertrauensperson

Nachdem sich in der Folge verschiedene Mitarbeitende des BBZ beim Erziehungsdepartement gemeldet hatten, erteilte der Vorsteher des Erziehungsdepartements an die externe Fachperson des Kantons Schaffhausen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden (externe, unabhängige Anlaufstelle), Frau Barbara Tholen, den folgenden Auftrag: „Arbeit als Vertrauensperson im Rahmen der Untersuchungen am BBZ Schaffhausen. Der Bericht über die Ergebnisse erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit an die Subkommission.“ Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass auch die Wahrnehmungen jener Personen, die von der Subkommission nicht angehört wurden oder die sich nur unter Wahrung der Vertraulichkeit äussern mochten, in die Untersuchung der Subkommission einfliessen. Von dieser Möglichkeit haben insgesamt 17 Mitarbeitende des BBZ Gebrauch gemacht. Die Subkommission war über den Beizug und die vorgesehene Berichterstattung der externen Fachperson an die Subkommission informiert. Die Subkommission hat ihren Bericht am 9. April 2019 abgeschlossen, ohne den Bericht der externen Fachperson abzuwarten, der ihr einen Tag später zuging.

Unvollständige, nicht auftragsgemässe Untersuchung der Subkommission

Mit Blick auf den erteilten Untersuchungsauftrag hält der Regierungsrat an seiner Beurteilung fest, dass die Untersuchung der Subkommission unvollständig ist. Die Subkommission hat – entgegen dem definierten Auftrag – die Feststellungen des Berichts der externen Fachperson betreffend Schutz der persönlichen Integrität nicht in ihre Untersuchung einbezogen. Zweitens mangelt es an einer sorgfältigen Abklärung der Begebenheiten rund um die Angelegenheit in Sachen Notengebung und insbesondere fehlt es an einer Betrachtung und Bewertung des Führungsverhaltens des Rektors in diesem Zusammenhang. Drittens wurden keine Abklärungen zum Verhalten und zur Zusammenarbeit des Rektors mit der vorgesetzten Stelle und Mitarbeitenden des Erziehungsdepartements getätigt. Insgesamt wurde die gegenüber der Subkommission unmissverständlich formulierte Erwartung, einen ungefilterten 360-Grad-Blick auf die Ereignisse sowie eine unabhängige und objektive Beurteilung der Sachverhalte vorzunehmen, nicht erfüllt.

Drittgutachten bezeichnet beide Berichte als nicht repräsentativ

Vor dem Hintergrund, dass die Erkenntnisse der beigezogenen externen Fachperson und die Aussagen der Subkommission sich diametral gegenüberstehen, wurde eine externe Überprüfung der Berichte angeordnet. Das Gutachten von Rechtsanwalt Florian Schneider, Winterthur, kommt zum Ergebnis, dass der Bericht der Subkommission nicht nach den allgemeinen Regeln einer unabhängigen, unvoreingenommenen und neutralen Untersuchung erstellt wurde. Weiter hält es fest, dass sich der Bericht der externen Fachperson insbesondere mit den Teilbereichen "Führungskultur" und "Führungsverhalten des Rektors" befasst und vor diesem Hintergrund als in der Sache tiefer schürfend und umfassender ist.

Beeinträchtigtes Arbeitsklima und Führungsproblem am BBZ

Der Regierungsrat kommt aufgrund der vorliegenden Berichte zum Schluss, dass das Arbeitsklima am BBZ beeinträchtigt ist und dass ein Führungsproblem besteht. Handlungsbedarf besteht demnach im Bereich des Führungsverhaltens der Schulleitung (Integrität am Arbeitsplatz), beim Arbeitsklima am BBZ und bei der Zusammenarbeit des BBZ mit dem Erziehungsdepartement. Für den Regierungsrat hat ein gut funktionierendes BBZ höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund müssen die Vorkommnisse weiter aufgearbeitet und nachbearbeitet werden sowie entsprechende Massnahmen umgesetzt werden.

Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, alle drei Berichte (Abschlussbericht der Subkommission vom 9. April 2019, Bericht von Barbara Tholen vom 5. April 2019 und Gutachten von Rechtsanwalt Florian Schneider vom 13. Mai 2019) in − soweit notwendig − geschwärzter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Berichte sind unter folgendem Link abrufbar:

https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Regierung/Staatskanzlei-2087066-DE.html

Schliesslich hält der Regierungsrat fest, dass das zur Zeit hängige Personalverfahren in Sachen Dr. Ernst Schläpfer in keinem direkten Zusammenhang mit den vorliegenden Berichten steht.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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