Fall schlug schon als häusliche Gewalt im letzten Herbst erstmals auf
Tötungsdelikt hatte eine Vorgeschichte
Eschenz/ Schaffhausen. Das tragische Tötungsdelikt in Eschenz/TG vom vergangenen Sonnntag hat eine Vorgeschichte im Kanton Schaffhausen. Das gaben am Donnerstag Regierungsrat Ernst Landolt und Staatsanwalt Peter Sticher. Der Mann, der nach bisherigem Ermittlungsstand zuerst seine beiden Kinder und anschliessend sich selbst getötet hatte, war den Schaffhauser Behörden bekannt. Seien vier Behörden in die Angelegenheit involviert gewesen. Die Abklärungen hätten nach vier Tagen ergeben, dass für diese Behörden keine Anzeichen einer Selbst- oder Fremdgefährdung vorlagen.
Das für die Justiz zuständige Volkswirtschaftsdepartement und alle involvierten Behörden im Kanton Schaffhausen sind zutiefst betroffen über den schrecklichen Vorfall vom vergangenen Wochenende in Eschenz/TG und sprachen allen Betroffenen ihre herzliche Anteilnahme aus.
Die Schaffhauser Behörden wollen transparent über die Vorgeschichte informieren. Der Ausgangspunkt der Kontakte lag in einem Verfahren gegen den 38-jährigen Mann wegen häuslicher Gewalt im Herbst 2019. Daraus habe eine polizeiliche Wegweisung (Platzverweis) gefolgt. Gleichzeitig sei der Mann durch die Psychiatrischen Dienste der Spitäler Schaffhausen im Rahmen einer Fürsorgerischen Unterbringung psychiatrisch abgeklärt worden. Es hätten sich aber keine Anzeichen einer Selbst- oder Fremdgefährdung ergeben, weshalb die Fürsorgerische Unterbringung aufgehoben werden musste.
Zwischen November 2019 und Januar 2020 lief ein ordentliches Eheschutzverfahren am Kantonsgericht Schaffhausen mit einer Vereinbarung der Eltern über das Getrenntleben und die Kinderbetreuung. Auch im Zusammenhang mit diesem Verfahren hätten aus Sicht der Behörden keine Anzeichen von Selbst- oder Fremdgefährdung vorgelegen.
Im März/April 2020 habe sich die Mutter mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen (KESB) in Verbindung gesetzt und einen Elternkonflikt im Rahmen der Trennungssituation gemeldet. Es sei zu keinem Zeitpunkt geäussert worden, dass die Kinder durch den Vater gefährdet sein könnten, so die Erklärung vom Donnerstag. Die KESB habe daraufhin entsprechende Abklärungen getätigt. Auch diese hätten keine Anhaltspunkte ergeben, wonach die Kinder durch den Vater gefährdet sein könnten.
Die Abklärungen des Justizdepartementes haben ergeben, dass die involvierten Schaffhauser Behörden in dieser Angelegenheit zu jeder Zeit korrekt gehandelt hätten, so Landoldt, der auch Justizdireker des Regierungsrats ist.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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