Gremium bleibt dabei
Steiner Stadtrat gibt die Verantwortung für Wasseraufsicht an Pächter weiter
Stein am Rhein. Am 25. September 2015 reichte ein Initiativkomitee die Volksinitiative "Strandbad Niderfeld (Riipark) mit Badmeisterin/Badmeister" ein. Der Einwohnerrat beauftragte am 17. Juni 2016 den Stadtrat, eine Vorlage zu erarbeiten. In der Folge setzte der Stadtrat eine Badkommission ein mit dem Auftrag, dem Stadtrat eine Vorlage zur Teilrevision des gültigen Reglements für das Strandbad vom 14. Mai 2004 vorzuschlagen.
Mit Beschluss vom 26. September 2018 hat der Stadtrat jetzt die Teilrevision zuhanden des Einwohnerrates verabschiedet. Im Wesentlichen ist im überarbeiteten Reglement der heutige Badbetrieb abgebildet. Die wichtigsten Änderungen sind:
Der Badbetrieb wird einem Betriebsleiter übertragen, dessen Aufgaben und Pflichten im Pachtvertrag festgeschrieben werden. Er sorgt im Rhiipark für die Organisation der Wasseraufsicht und dessen Stellvertretungen. Ein Pächter kann beide Badanlagen gleichzeitig pachten.
Die Öffnungszeiten werden nicht mehr im Reglement festgeschrieben, sondern vom Stadtrat festgelegt. Dadurch kann den unterschiedlichen saisonalen Bedingungen oder Bedürfnissen der Pächter Rechnung getragen werden.
Der Zutritt zu den Badanlagen darf nur über die Haupteingänge und im Rhiipark über die bezeichneten Nebeneingänge erfolgen.
Explizit werden die Besucherinnen und Besucher darauf hingewiesen, dass die Benützung der Badanlagen und das Schwimmen im Rhein und in den Becken auf eigene Verantwortung erfolgt und die Aufsicht über Kinder in der Obhut selber ausgeübt werden muss.
Kinder unter 8 Jahren dürfen die Badanlagen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson betreten.
Während den Monaten Juni, Juli und August wird bei regem Badebetrieb die Wasseraufsicht von 10.00 - 18.30 Uhr sichergestellt. Während die Initianten einen von der Stadt fest angestellten Badmeister wünschen, schlägt der Stadtrat vor, die Badanlagen gesamthaft zu verpachten und die Wasseraufsicht und den Anlagenunterhalt gegen Entschädigung im Pachtvertrag festzuschreiben. Diese Lösung sichert die langfristige Kontinuität im Badbetrieb besser. Im Zuge der Arbeiten sind verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit nach bfu-Standards vorgenommen worden.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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