Neues Kommunikationskonzept wird umgesetzt - auch für Notfallsituationen
Stadtgemeinde Diessenhofen startet Newsletter

Foto: Mit einem eigenen Newsletter will die Stadtgemeinde die Einwohner und andere Interessierte künftig direkt ereichen.
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Diessenhofen. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung Diessenhofen bauen ihr Kommunikationskonzept mit einem unregelmässig erscheinenden elektronischen Newsletter aus, der über die Website www.diessenhofen.ch (Rubrik News>Newsletter) kostenlos abonniert werden kann, wie nun von der Stadt publiziert wird. Der Newsletter erreicht danach die Abonnenten als E-Mail und informiert zeitnah über Aktuelles aus dem Stadtrat oder der Stadtverwaltung.

Der Stadtrat arbeitete laut der Mitteilung bisher mit stichwortartig zusammengefassten Kommunikationsregeln, die konzeptionelle Mittel der Informationsführung enthielten. Nach zwischenzeitlichem Erfassen einzelner weniger Ergänzungsmöglichkeiten, verabschiedete der Stadtrat diesen Frühling ein umfassendes Kommunikationskonzept.

Dieses enthält nebst Grundsätzen die erforderlichen Bestandteile, regelt die Zuständigkeiten bei Krisen- oder Notfallsituationen sowie bei grösseren Ereignissen. Im Rahmen der Beratungen zu diesem Kommunikationskonzept führt der Stadtrat mit einem Neuzuzügerapéro sowie dem eingangs erwähnten elektronischen Newsletter zwei neue Instrumente zur verdichteten Kommunikation ein.

Das in einer Verordnung ausgearbeitete Kommunikationskonzept bildet eine Rechtsgrundlage für die Behörde, die Stadtverwaltung und weitere Verantwortliche im Bereiche des Regionalen Führungsstabes, der Stützpunktfeuerwehr und des Zivilschutzes.

Der demokratische Staat hat eine Informationspflicht. Das Gesetz schreibt vor, dass die Öffentlichkeit über Leistungen, Tätigkeiten und Beschlüsse von Exekutive und Verwaltung zu orientieren ist. Somit wird die Kommunikation zu einer Kernaufgabe der Behörde. Die Mediengesellschaft verlangt eine rasche, umfassende und aktive Kommunikation. Diesen Anforderungen genügen regelmässig erscheinende Zeitungen und insbesondere die elektronischen Medien wie Website, Newsletter und soziale Medien (Facebook, Twitter etc.). Eine seitens der Verwaltung zum Beispiel vierteljährlich herausgegebenes Gemeindeblatt kann den Anspruch der Aktualität nicht erfüllen, ganz abgesehen von den zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die für Herstellung, Vertrieb, redaktionelle Arbeit und Einbezug Dritter seitens der Verwaltung aufgewendet werden muss.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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