Einwände von der letzten Gemeindeversammlung sollen diskutiert werden
Stadt Diessenhofen zieht Parkkonzept vorerst zurück
Diessenhofen. Der Stadtrat Diessenhofen hat anlässlich seiner letzten Sitzung, den beim Departement für Bau und Umwelt gestellten Antrag auf Genehmigung der Parkplatzbewirtschaftung in der Altstadt vorerst zurückgezogen.
Das Resultat eines Einwendungsverfahrens sowie die Diskussion anlässlich der letzten Gemeindeversammlung zeigen, dass in der Frage der Neueinführung von Parkuhren in der Altstadt Diessenhofen sich zwei Interessengruppen gegenüber stehen, die sich bei einer Gewichtung in etwa die Waage halten dürften.
Der Stadtrat will nun klarerweise nicht gegen das Volk, sondern mit ihm oder mit einer deutlichen Mehrheit politisieren, wird nun in einer Medienmitteilung unterstrichen. Für ihn geht es auch vorliegend darum, das Feld für eine tragfähige Lösung, die auch ein Kompromiss sein kann, zu ebnen.
Der nun vollzogene Rückzug sei keine Gefälligkeit gegenüber den Gegnern einer Bewirtschaftung mittels Parkuhren, sondern solle vielmehr den Weg freimachen, um unvoreingenommen in einem nächsten Schritt in Ruhe mit den Einwendenden und einer Vertretung des Forums attraktives Diessenhofen im Rahmen einer breiten Auslegeordnung anlässlich einer Aussprache mögliche akzeptable Entwicklungen auszuloten.
Dabei können viele Bereiche besprochen werden wie Parkplatzbewirtschaftung, Bau von Tiefparkings, Aufwertung Wohnqualität Altstadt, Dauerparkkarten für Anwohner, Neugestaltung Rheinquai, Schaffung zusätzlicher Parkplätze, Durchsetzung der Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund sowie die Bewirtschaftung von Parkplätzen auf dem übrigen Gemeindegebiet. Die Aussprache wird sich deutlich auf das mittlerweile zentrale Thema „Ruhender Verkehr“ fokussieren.
Eine Auswertung der Einwendungen ergibt laut der Mitteilung des Stadtrats sechs Hauptgründe, die sich gegen das seitens des Stadtrats vorgeschlagenen Parkierungskonzept Altstadt stellen. Es sind dies die Bewährung des bisherigen Parkplatzregimes, die negativen Auswirkungen auf das Gewerbe, das umstrittene, für viele unbekannte Einwendungsverfahren, die Beeinträchtigung des Altstadtbilds, die unsichere Wirtschaftlichkeit sowie die Aufhebung der Bewirtschaftung in den Seitengassen.
Aus den Argumenten der Einwendenden aber auch aus der Diskussion anlässlich der Gemeindeversammlung schliesst der Stadtrat, dass für eine Änderung der jetzigen Regelung mit der Blauen Zone, die sich grundsätzlich bewährte, keine zwingend hinreichenden Gründe bestehen und ein Wechsel für die Anwohner nicht zu einer wirklichen Beruhigung führen würde.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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