Neue Regelung mit Asylzonen wird schon auf März 2019 vorbereitet
Schweiz schafft Bundesasylzentrum in Kreuzlingen
Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen hat die Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone im Wegweisungsvollzug in der Asylregion Ostschweiz genehmigt. Mit der Vereinbarung wird die gegenseitige Unterstützung zwischen den Kantonen der Asylregion Ostschweiz (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau) im Bereich Wegweisungsvollzug von Personen aus dem Asylverfahren geregelt. Ziel ist, bei einer Überlastung eines Standortkantons die Handlungsfähigkeit im Wegweisungsvollzug aufrechtzuerhalten, bis die Entlastungsmöglichkeiten des Bundes greifen.
Hintergrund der Vereinbarung ist die am 1. März 2019 in Kraft tretende Neustrukturierung Asyl mit der Unterteilung der Schweiz in sechs Asylregionen. Für die Region Ostschweiz sind zwei dauerhafte Bundesasylzentren in Altstätten SG und Kreuzlingen TG vorgesehen. Jeder Standortkanton eines Bundeszentrums ist für den Vollzug von Wegweisungen zuständig, die im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens oder des Dublin-Verfahrens verfügt wurden. Die Kantone können unter sich vereinbaren, dass sie den Standortkanton eines Bundeszentrums im Vollzugsbereich mit personellen oder organisatorischen Massnahmen unterstützen. Damit kann verhindert werden, dass der Standortkanton im Vergleich zu den übrigen Kantonen einer Region über einen längeren Zeitraum überdurchschnittlich stark belastet ist und seine Vollzugsaufgaben nicht mehr wahrnehmen kann. In erster Linie wird die Vollzugsunterstützung in Form von Haftplätzen angerufen. Die Entschädigung für die unterstützenden Kantone erfolgt in finanzieller Form.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare