Reaktion auf steigende Fallzahlen und auf erneuten Lockdown
Schulen werden im Kanton Schaffhausen vorzeitig geschlossen

Symbolbild Regierung | Foto: Symbolbild Regierungsviertel / of
  • Symbolbild Regierung
  • Foto: Symbolbild Regierungsviertel / of
  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Schaffhausen. Nachdem die Corona-Fallzahlen im Kanton Schaffhausen auf hohem Niveau weiterhin nicht sinken, hat der Regierungsrat eine zusätzliche Massnahme beschlossen über den für die ganze Schweiz beschlossenen Lockdwon, bei dem auch die Gastronomie schließen musste, die Geschäfte aber noch offen bleiben und nur Sonntagsverkäufe untersagt sind.

Um die Corona-Fallzahlen vor den Feiertagen zu reduzieren und auch über die Feiertage gering zu halten, hat der Regierungsrat entschieden, die Schulen in der Weihnachtswoche zu schliessen. Dies gilt für den Kindergarten, die Primarschule sowie die Sekundarstufen I und II (inklusive Berufsschulen, Kantonsschule, Höhere Fachschulen und Kurse für Berufs- und Höhere Fachprüfungen). Vom 21. - 23. Dezember, findet danach kein Unterricht statt.

Die Betreuung der Kinder auf der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) wird je nach Bedarf der Erziehungsberechtigten während der drei Tage vor Weihnachten durch die Volksschulen abgedeckt. Der Regierungsrat bittet die Erziehungsberechtigten jedoch eindringlich, ihre Kinder, wenn immer möglich, zu Hause zu betreuen. Die Lehrerinnen und Lehrer nutzen diese Tage für die Vorbereitung des Unterrichts ab dem 4. Januar 2021.

Für die ersten zwei Wochen nach den Weihnachtsferien, das heisst vom 4. Januar 2021 bis 15. Januar 2021, zieht der Regierungsrat in Erwägung, für alle Schulen Fernunterricht zu verordnen. Ein entsprechendes Betreuungsangebot für Kinder der Primarstufe soll wiederum sichergestellt werden. Der Regierungsrat entscheidet darüber noch vor Weihnachten, informierte er nun.

Planerische und organisatorische Hinweise zur Umsetzung für die Verantwortlichen der Gemeinden erfolgen morgen Mittwoch, 16. Dezember 2020, durch das Erziehungsdepartement. An der Volksschule werden die Erziehungsberechtigten mit einem Elternbrief über die Sachlage in Kenntnis gesetzt. Aktuelle Informationen sind auf der kantonalen Webseite "Coronavirus-Bildung" aufgeführt.

Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind von dieser Massnahme nicht betroffen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.