Abstimmung am 24. September nach der Niederlage von 2015
Schaffhauser Regierungsrat wirbt für neue Tourismus-Förderung
Kanton Schaffhausen. Der Kanton Schaffhausen ist mit dem Rhein und dem Rheinfall, der Stadt Schaffhausen, Stein am Rhein sowie den Naturlandschaften des Reiats, des Klettgaus und dem Randen eine beliebte Tourismusdestination. Das am 24. September zur Abstimmung gelangende Tourismusförderungsgesetz gewährleistet, dass die ganze Region Schaffhausen und ihre Sehenswürdigkeiten auch in Zukunft national und international sichtbar und somit wettbewerbsfähig bleiben, befindet Regierungsrat Ernst Landold in seiner Medienmitteilung. Die neue Tourismusförderung sei auf die Bedürfnisse und Strukturen des Kantons Schaffhausen zugeschnitten. Sie sei zielgerichtet, schaffe positive Wachstumseffekte für die Wirtschaft und das Gewerbe, sichere Arbeitsplätze und stärke dadurch den Wohn- und Arbeitsstandort Schaffhausen. "Davon profitieren alle Schaffhauserinnen und Schaffhauser", so Landold.
Darüber, wie der Schaffhauser Tourismus gefördert werden soll, wurde in der Vergangenheit oft und kontrovers diskutiert. Das nun zur Abstimmung kommende Tourismusförderungsgesetz beschränkt die staatliche Tourismusförderung auf die Unterstützung und Lenkung privater Initiativen. Förderbeiträge sind entsprechend nur vorgesehen, wenn ein wesentlicher Teil der Tourismusbranche seine Kräfte in einer Tourismusorganisation bündelt, gemeinsam auftritt und in angemessener Weise selbst erwirtschaftete Mittel beisteuert. Gegenüber früheren Tourismusfinanzierungsvorschlägen enthält das nun vorliegende Gesetz zudem folgende Neuerungen:
Der Beitrag des Kantons beträgt neu nur noch 250'000 Franken pro Jahr und ist damit 200'000 Franken tiefer als noch 2015 vorgesehen. Er ist an die Erreichung von Wirkungszielen geknüpft.
Die Fördermittel sollen weiterhin durch eine einzige Tourismusorganisation für die Vermarktung des Kantons Schaffhausen eingesetzt werden. Mögliche künftige Tourismusorganisationen müssen sich jedoch alle vier Jahre für die Fördermittel bewerben.
Neu sollen nicht mehr die Übernachtungsbetriebe eine Abgabe entrichten, sondern es soll bei den Gästen eine Kurtaxe von 2.50 Franken pro Übernachtung eingezogen werden. Ausgenommen ist die Beherbergung von Jugend- und Behindertenorganisationen, Schulklassen sowie Kindern bis zum vollendeten 12. Altersjahr.
Zudem ist neu ausdrücklich im Gesetz verankert, dass die Dienstleistungen der Tourist Offices im Sinn eines Service Public auch der einheimischen Bevölkerung dienen müssen.
Damit erhält der Kanton Schaffhausen ein modernes und massgeschneidertes Tourismusförderungsgesetz, wie es auch viele andere Kantone in der Schweiz kennen. Die Regierung und der Kantonsrat sagen deshalb klar JA zum neuen Tourismusförderungsgesetz und damit JA zur Sicherung und Förderung eines wichtigen Wirtschaftszweigs im Kanton Schaffhausen. "Im Namen des Regierungsrats empfehle ich Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dem neuen Tourismusförderungsgesetz zuzustimmen", so Ernst Landold.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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