»Geregelter Umgang« soll für begrenzen Personenkreis möglich werden
Schaffhauser Regierungsrat stimmt Cannabis-Pilotversuch zu

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Kanton Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen stimmt laut einer Medienmitteilung der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung für Pilotversuche mit Cannabis im Grundsatz zu, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Im Betäubungsmittelgesetz soll eine neue gesetzliche Grundlage für die Durchführung von örtlich, zeitlich und sachlich begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen geschaffen werden, um Erkenntnisse über die Auswirkungen eines geregelten Umgangs mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu gewinnen. Die Versuche sind auf zehn Jahre beschränkt.

Durch die Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage zur Durchführung von örtlich, zeitlich und sachlich begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen wird es nach Ansicht der Regierung möglich, die Auswirkungen eines geregelten Umgangs mit Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu erforschen. Dies bilde die Grundlage für eine sachliche Diskussion, wie künftig mit dem Betäubungsmittel Cannabis umgegangen werden soll, so der Regierungsrat.

Laut Statistiken konsumieren derzeit rund 200.000 Schweizer regelmäßig Cannabis zu Freizeitzwecken. Die Zahl sei freilich sinkend. Als problematisch wird der Handel mit Cannabisprodukten auf dem Schwarzmarkt gesehen. Der Pilotversuch bedeute keine vorgezogene Legalisierung, wird ausdrücklich betont. Die Zahl der Teilnehmer an dem Versuch wird zudem limitiert.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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